Aussteller
Ausstellungsdatum
1292 Juni 30.
Ausstellungsort
Mitsiegler
Grevinne von Hardekke
Weitere Personen
Chunige Rudolfe von Rome, Clara, den von Schaumberch, Ertz- biſcholf Chunrat von Salzburch, GotesHous von Salzburch, Græuinne / frowen Offemeyen von Hardecke, Graf · Albrecht, Graf Albrechten von Gortz, Graven von Phannen- berch
Bemerkungen:
Gräfin Offmey von Görz beurkundet, daß sie für sich und alle Erben, d. i. ihren Sohn, den Grafen Albrecht, und ihre Tochter, Frau Clara, sowie alle ihre Erben, die sie noch bekommen kann, alle Entscheidungen und Vereinbarungen und eidlichen Verpflichtungen, die zwischen Erzbischof Konrad [IV.] von Salzburg und ihrem Ehegatten dem Grafen Albrecht von Görz, getroffen wurden, gemäß den von beiden Seiten ausgestellten Urkunden einhalten werde. Besonders verpflichtet sie sich mit ihrer Mutter, der Gräfin Offmey von Hardeck, und ihren bereits genannten Erben, die Entscheidungen, Vereinbarungen und eidlichen Verpflichtungen, die über die Ansprüche auf Burg und Herrschaft von Plain getroffen wurden, einzuhalten, indem sie mit ihrer Mutter und ihren Erben auf Burg und Herrschaft von Plain sowie auf alles, was dazu gehört, ganz verzichtet, so daß diese Besitzungen in Hinkunft dem Gotteshaus zu Salzburg frei sein werden. Sollten Ansprüche darauf erhoben werden, so werden ihr Gatte Graf Albrecht, da sie sie ihm vor König Rudolf aufgegeben hat, und ihre genannten Erben des Gotteshauses rᷝgewer</i> sein rᷝvf allez recht</i> gegen den Schaumberger, den Grafen von Pfannenberg und gegen jedermann sonst. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW21089