1282 März 22 1

Zugangsnummer

N 212 (520 c)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1282 März 22 1
Bemerkungen:
Daniel van der Marweden und Jan van Tholoisen bekunden, daß sie mit Zustimmung der rᷝheemraden</i> [mit der Aufsicht betraute Ratsleute] der [rᷝGroten;</i> erg. durch van Dalen] rᷝwaerde</i> übereingekommen sind, daß kein Bürger von Dordrecht Kosten und Schaden durch Schleusengeld von der neu errichteten Schleuse in der Dubbel bei der Stadt erleiden soll. Sie versprechen, sie für alle Kosten von Strafgeldern schadlos zu halten. Ausgenommen sind die Bürger, die in der [rᷝGroten?</i>] rᷝward</i> Land haben und ihren Wasserabfluß in die Schleuse haben (rᷝwateren</i>); diese müssen einen bestimmten Betrag zahlen. Das Land innerhalb des Grabens von Dordrecht soll ebenfalls von Schleusengeld frei sein. --
Literatur
van Dalen, Bijdragen en Mededeelingen 33 (1912) S. 174 ff. Nr. 58.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50221