Ausstellungsdatum
1299 September 1.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Ekhart, Bürger zu Tittmoning, beurkundet, daß er sein freies Eigen zu rᷝChrœgling</i> an Herrn Heinrich den Küster und an das Kloster Raitenhaslach für 10 Pfund Salzburger verkauft hat. Das Kloster soll künftig das Gut als freies Eigen ohne Ansprache und Streit besitzen. Als Sicherung setzt er dem Kloster Raitenhaslach die Hälfte seines unbelasteten Hauses zu Tittmoning, den Keller zur Hälfte und das halbe Haus, als rechtmäßiges Pfand dafür, daß er für das Gut rᷝgewœr</i> ist, wie es dem in der Grafschaft geltendem Recht entspricht. Darüber hinaus erklärt Ekhart, daß Küster und Kloster auf dem halben Teil des Hauses, der ihr Pfand ist, 4 Pfund liegen haben. Davon soll er alljährlich an den jeweiligen Küster zu Michaelis ½ Pfund [als Zins] zahlen. Versäumt er den Termin, so soll der Küster das halbe Pfund zu dem Kapital von 4 Pfund schlagen. --
Literatur
Urkk. Raitenhaslach S. 401 f. Nr. 483.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40934