Ausstellungsdatum
1264 April 23
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Reimar Schaub und seine Brüder Hesse und Otto von Geispolsheim, Dietrich von Lampertheim [nw. Straßburg], Rüdiger Gnipping und Sifrid der Tunebolder stellen eine in den Grundzügen Corpus Nr. N 35 entsprechende Urkunde über die Auslösung des Kuno von Geispolsheim von [Bürger-]Meister, Rat und Gemeinde von Straßburg für 100 Mark Silber aus. Abweichungen: Die Auslösung ist nicht befristet, nach erfolgter Mahnung soll sich Kuno innerhalb von 7 Nächten wieder stellen und sich rᷝda zwiſchent</i> [in der übrigen Zeit] nicht außerhalb der Straßburger Ringmauern begeben, widrigenfalls 7 Nächte nach erfolgter Mahnung der Einlagerfall mit den üblichen Bedingungen eintritt. -- Zum sachlichen Zusammenhang vgl. das Regest von Corpus Nr. N 1. Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 26. --
Literatur
UB. Straßburg 1, 420 f. Nr. 553.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50060