Ausstellungsdatum
1287 Dezember 15
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Teilungsvertrag der Brüder Simund und Walrafen von Geroldseck über das Haus, dessen Giebel von dem Gärtchen zur Ringmauer reicht Der Giebel ist gemeinsamer Besitz, und was einer der Brüder daran bauen will, soll der andere ihm gestatten. Wenn der andere höher bauen will, soll jener ihm ein Drittel der Kosten für den Giebel bezahlen und die Regenrinne [rᷝkelle mit den waſſer</i>] soll für sich gehen. Türen und Fenster sollen sie gemeinsam mauern lassen, ebenso die Mauer in dem Keller. Wem das Teil gegenüber dem Hause des Gozzo von Rotbach zufällt, der soll 70 Pfund erhalten, und zwar je ein Drittel rᷝzuͦ der groſſen vaſnaſt</i> [Sonntag Invocavit, d. i. 15. Februar 1288], zu Ostern und zu Pfingsten. Die Laube soll abgerissen und das Holz für die große Stube verwendet werden. Für die Zahlung des Silbers sind Lampret von Schweinheim [b. Zabern] und Luce Bernoch Bürgen. --
Literatur
Recueil des Fac-Similés Nr. 6.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50358