Ausstellungsdatum
1298 August 11.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Ulrich von Rasen, Herrn Jakobs Sohn von Michelsburg, beurkundet, daß er mit Zustimmung des Grafen Albrecht von Görz und Tirol dem Marienkloster Neustift bei Brixen für die Bruderschaft [der Augustinerchorherren] und dem Konvent seinen Eigenhof in rᷝGruͦben</i> auf rᷝToͤrint</i> mit allen bisherigen Rechten gegeben hat. Zu seinen Lebzeiten bleibt der Hof sein Eigentum, doch wird er dem Stift alljährlich von dem Hofe 5 Pfund Veroneser oder ½ Mark üblicher Münze entrichten. Wenn er ohne männliche Erben stirbt, so soll der Hof dem Stift als Eigentum zufallen. Die Chorherren sollen [dann] zweimal im Jahr seiner, seiner Ehefrau und anderer seiner [Angehörigen] Seele gedenken. Dafür sollen den Chorherren zwei Mahlzeiten rᷝ(dienſte)</i> von dem Hof ausgerichtet werden. Hinterläßt er [männliche] Erben, so soll der Hof diesen gehören und die Seelenmessen und Stiftungen aus dem Hof sollen entfallen. Hingegen haben ihm die Chorherren mit Zustimmung ihres Propstes Albrecht ihren Hof zu rᷝHauſe</i> unterhalb der Burg zu Rasen in dem gleichen Recht als Leibgedinge überlassen, wie ihn sein Bruder Nikolaus von Michelsburg vorher von den Chorherren besaß, entsprechend der Urkunde, die dieser früher den Chorherren ausgestellt hatte. Nach Ulrichs Tode fällt der Hof als Eigentum an die Chorherren zurück. Sie dürfen darüber ohne Einspruch seiner Erben oder Verwandten nach ihrem Gutdünken verfügen. --
Literatur
FRA II 34, 190 f. Nr. 387.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40505