1297 April 3

Zugangsnummer

N 781 (2672 a)

Urkunden im Archiv:

Ausstellungsdatum
1297 April 3
Bemerkungen:
Kuno von Kageneck, der Bürgermeister von Straßburg, und der Rat der Stadt beurkunden, daß Wetzel Marsilies mit Zustimmung seiner Söhne Heinrich und Wetzel seine Hofstatt, deren Lage in der Nähe der Straßburger St. Thomas-Kirche genau beschrieben wird, als rechtmäßiges Erbgut an Johannes den Scherer und dessen Frau Sophie für einen Zins von 15 Unzen gängiger Straßburger Münze und zwei Kapaunen verliehen hat. Die eine Hälfte der Zinssumme ist am Son\nenwendtag [Johannistag, 24. Juni] abzuführen, die andere Hälfte zu Weihnachten. Die Kapaune sind von den Pächtern dem Hofherren zum St. Martinstag [11. November] abzuliefern. Desweiteren werden Regelungen über die Modalitäten bei Verkauf oder Vererbung der Hofstatt getroffen. Derjenige, der die Hofstatt von Johannes und seiner Frau erbt, hat nach städ\tischer Gewohnheit die Handänderungsgebühr [Abgabe bei Besitzerwechsel] zu entrichten. Bei einem Wechsel der Hofher\ren ist diese Abgabe jedoch nicht fällig. Sollten die Pächter die Gebäude und die damit verbundenen Nutzungsrechte der Hofstätte verkaufen wollen, so müssen diese zunächst dem Hofherren zum Kauf angeboten werden. Erst wenn dieser nicht soviel zu zahlen bereit ist wie andere, kann die Hofstätte weiteren Käufern angeboten werden. Diese müssen dann zwar die Handänderungsgebühr bezahlen, werden dann aber zu den gleichen Bedingungen als Pächter anerkannt. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50803