Ausstellungsdatum
1298 Februar 22.
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Konrad Böller, der Nachschultheiß, und der Rat von Klein-Basel beurkunden, daß vor ihnen im Gericht der Priester Rüdiger von Rufach, Kaplan des Martha-Altars im Frauenkloster Klingental, ein [Bd. 4 S. 220 Z. 20-21] näher beschriebenes Haus in Klein-Basel aus freiem Willen und um seines Seelenheils willen an Priorin und Konvent von Klingental zu Klein-Basel gegeben hat. Dieses Haus besaß Rüdiger als Zinslehen rᷝ(erbe)</i> von Johannes von Zürich, Goldschmied von Klein-Basel, für einen jährlichen Zins von 4 Schillingen und 2 Pfund Pfennigen (zahlbar je zur Hälfte Weihnachten und Johanni), 8 Hühnern 14 Tage vor Fastnacht als rᷝwiſvnge</i> [Visitationsgebühr] und 18 Schillingen bei Handänderung als Ehrschatz. Die Priester, die an den Altären des Klosters Klingental Messe lesen, sollen das Haus besitzen und bewohnen. Rüdiger fertigte es ihnen mit der Hand des anwesenden Lehensherrn Johannes aus und dieser lieh es auf Rüdigers Bitte vor den Ausstellern als Zinslehen für den gleichen Zins an Johannes, Schaffner des Klosters Klingental, für Priorin, Konvent und die Priester, die Kapläne der Altäre sind. Die Priester sollen für Zins, rᷝwiſvnge</i> und Ehrschatz aufkommen und das Haus nach Bedarf in Stand halten. Die Frauen von Klingental dürfen es ihnen in keiner Weise entziehen. Mechthild von Rufach, die Priorin, und der Konvent von Klingental erklären für sich und ihre Nachfolger, das Haus niemals zu verkaufen, den Priestern zu entziehen oder irgend etwas gegen die obige Abmachung zu unternehmen. -- Zu dem Namen Rüdiger von Rufach vgl. Corpus Nr. 910. --
Literatur
BU. 3, 215 f. Nr. 404.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40380