Adolf von goteſ genaden Romiſcher Chvͦnic vnd ein immermerer deſ Richeſ - 1295 September 30.

Zugangsnummer

2245

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1295 September 30.
Ausstellungsort
Mitsiegler
Chvnch- lichen jnſigel
Weitere Personen
der von Helfenſtein, Graf vlrih von Helfenſtein, Graf vlrih
Bemerkungen:
König Adolf [von Nassau] beurkundet: Als Graf Ulrich von Helfenstein am 22. Juli 1295 die Burg Helfenstein und seinen gesamten Besitz an Burgen, Städten, Dörfern, Land und Leuten, edlen wie unedlen, in die Hand des Königs aufgab, hat er mit dessen Zustimmung den Kirchensatz rᷝze dem berge</i> und 60 Mark Gülten zurückbehalten, die er für sein Seelenheil als Seelgerät oder anders stiften wollte. Damit wegen dieser 60 Mark und wegen des Kirchensatzes keine Unstimmigkeiten zwischen Ulrich, bzw. dem Empfänger der Stiftung, und dem König, bzw. dem Empfänger des ihm aufgegebenen Besitzes, entstehen, hat Ulrich mit Adolfs Einwilligung für die 60 Mark [Bd. 3 S. 387 Z. 5-6] genau bezeichnete Besitzungen benannt, die zusammen 60 Mark an Herrengülte einbringen. Der König bestätigt, daß Ulrich mit diesen Besitzungen und Gülten und auch mit dem Kirchensatz rᷝze dem berge</i> sowie seiner beweglichen Habe nach Gutdünken verfahren kann und daß weder er noch zukünftige Empfänger des ihm [dem König] von Ulrich aufgegebenen Besitzes darauf Rechtsansprüche haben. -- Druckfehler Bd. 3 S. 386 Z. 41: rᷝhant.</i> --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW30602