1264 Juli 14

Zugangsnummer

N 64 (83 d)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1264 Juli 14
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Bischof Heinrich von Speyer beurkundet, daß er den Waffenstillstand, den der Bischof von Basel zwischen Bischof Heinrich [IV.] und den Bürgern von Straßburg sowie deren Verbündeten einerseits und Herrn Walther [I.] von Geroldseck anderseits vom 13. Dezember 1263 bis 15. Juni 1264 vermittelt hatte, der von ihnen beiden besiegelt und bis zum 25. Juli 1264 verlängert worden war, mit aller Zustimmung bis zum 11. November 1264 weiter verlängert hat. Der Waffenstillstand soll dem früheren vom 13. Dezember 1263 [vgl. Corpus Nr. N 49] entsprechen. Doch sind die [4] Prüfer durch andere [Bd. 5 S. 45 Z. 5-8] genannte ersetzt. Diese 4 sollen auf ihren Eid feststellen, ob der Waffenstillstand gebrochen ist. Werden sie nicht einig, so sollen sie einen Obmann wählen, dessen Entscheid gültig ist. Bischof Heinrich und die Bürger von Straßburg einerseits, Walther von Geroldseck anderseits, verpflichten sich in einer besonderen Erklärung zur Einhaltung des Waffenstillstandes, wie er oben vereinbart ist, und haben ihn für sich und ihre Verbündeten besiegelt. -- Zum sachlichen Zusammenhang vgl. das Regest von Corpus Nr. N 1. Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 26. --
Literatur
Schöpflin, Alsatia dipl. 1, 449 f. Nr. 627 ; UB. Straßburg 1, 431 f. Nr. 566.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50066