Ausstellungsdatum
1276 September 30
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Wernher von Landsberg [Ruine, nw. Barr] und seine Ehefrau Heilwig beurkunden, daß sie gemeinsam 11 Viertel Gülte, je zur Hälfte Roggen und Gerste, an [Bd. 5 S. 100 Z. 25-32] beschriebenem Gut im Bann zu Walf [sö. Oberehnheim], von denen als Seelgerät alljährlich 7 Pfennige an die Kirche zu Walf zu entrichten sind, an Frau Agnes, Tochter der Begerin, als freies Eigen für 12 Mark vollötigen Silbers Straßburger Gewichtes verkauft haben. Sie bestätigen den Erhalt des Silbers und erklären, für die Gülte als freies Eigen dem Recht entsprechend rᷝwer</i> zu sein, außer für den als Seelgerät von einem Acker abgehenden Betrag. Ebenso haben ihre Kinder auf ihre Rechte, die sie an dem Gut besitzen oder besitzen sollten, verzichtet. Heilwig verzichtet eidlich und erklärt, daß sie eidlich verzichtet (rᷝverſworn</i>) hat auf Wittumsrecht und auf alles Recht, das sie an den 11 Vierteln Gülte besaß oder besitzen sollte. Sie verpflichten sich gemeinsam, Ansprüche Dritter auf das Gut für Frau Agnes abzuwehren und eventuell Schadenersatz zu leisten. -- Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 26. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50146