Ausstellungsdatum
1272 September 29
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Konrad von Kalham beurkundet: Wenn er seinem Vetter Konrad von Wartenfels nicht vor Lichtmeß 1273 [2. Februar] 3 Pfund Salzburger Pfennige zurückzahlt, oder, falls dieser nicht daheim ist, sie ihm nicht frei rᷝze hof vnd ze havs</i> bringt, so gehört der 9 Pfund übersteigende Mehrwert an dem Gut zu Seidenfeld [b. Talgau] dem Wartenfelser, für die er es diesem früher verpfändet hatte. Der Wartenfelser soll auch bis Fastnacht 1274 Konrads Gut rᷝim Rævtpach</i> mit 12 Pfunden der dann gängigen Münze von dem Plessen auslösen. Für beide Güter ist er nur zu Gunsten des Wartenfelsers rᷝgewer,</i> sonst für keinen gegen diesen, wo es notwendig ist, vor Gericht, am Hof, vor Herren, jetzt und später. Schäden, die dem Wartenfelser dabei entstehen, wird der Kalhamer diesem ersetzen. Der Wartenfelser kann sich deshalb an ihn und seinen gesamten Besitz, Eigen oder Lehen, halten. Diese Abmachung, die der Wartenfelser für sich mit ihm getroffen hat, gilt in jeder Weise und mit allem Recht auch für dessen Ehefrau und Kinder. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. N 87, 740. Zu Seidenfeld vgl. Corpus Nr. 2770. --
Literatur
Kliemann, Studien S. 35 u. ö.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50114