Ausstellungsdatum
1299 Juni 10.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Heinrich von Rappoltstein der Junge beurkundet, daß er auf seine 3 Mark Gülte auf dem Hof zu Langenbogen bei Kenzingen, die er von seiner Mutter [geerbt] hatte, in die Hand des Abtes Meinwart von Tennenbach verzichtet und sie diesem und seinem Kloster aufgegeben hat. Er verzichtet auf alles Recht und auf alle Ansprache, die er jetzt an dem Hof besitzt oder später erwerben könnte. Dies hat er auf die Bitte seines Onkels Heinrich [II., von Lahr] von Geroldseck getan, der ihm die Gülte an anderer Stelle ersetzen wird. Auch wenn der Geroldsecker dies unterläßt, soll das Kloster an seinem Recht und an [der Gültigkeit] der Verzichterklärung des Rappoltsteiners nicht beeinträchtigt werden. --
Literatur
Rappoltst. UB. 1, 168 f. Nr. 230.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40841