gotfRit der graue von Lewenſtein; Sophye an frowen von dem Liehten Sternen - 1275 Februar 5.

Zugangsnummer

237

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Empfänger
frowen von dem Liehten Sternen
Ausstellungsdatum
1275 Februar 5.
Ausstellungsort
Mitsiegler
E . von winſberc
vnſer inſigel an diſen brief
Zeuge
b · der Stemmeler
C· von talhein
Engelhart von winſberc der elter
har · dcus zotelin
Sifrit der Schultheize
w
Bemerkungen:
Graf Gotfrid von Löwenstein und seine Ehefrau Sophie beurkunden, daß sie den Frauen vom Lichtenstern all ihr Gut mit Zubehör und Rechten, das sie zu Weiler besitzen, gegeben haben mit Ausnahme einer Hube zu Eichelberg und des Burchartholzes. Sie geben auch zu Wissen, daß sie vorher denselben Frauen gaben, eine Hube zu Weiler, den Hof zu Neidlingen und eine Hube daselbst, die Weingärten zu Pfannenstiel nebst Stiftung und Zubehör und ein Gut zu Hirrweiler. Sie notifizieren ferner, daß sie sich bis zum 10. XI. 1277 ab 10. XI. 1275 ein Rückkaufsrecht des vergabten Güterkomplexes gegen 120 Pfund vorbehalten haben. Wenn sie in dieser Zeit das Gut zu Hirrweiler nebst Zubehör um 82 Pfund zurückkaufen wollen, so müssen die Frauen den Eheleuten das Gut um diesen Preis zurückgeben. Der Hof zu Neidlingen soll Seelgerätstiftung bleiben; alles andere an ihre Erben zurückfallen. Wenn aber bis zum 10. XI. 1277 ein solcher Rückkauf nicht erfolgt, bleibt der ganze Güterkomplex unwiderruflich Lichtenstern. Ausdrücklich versichern die Stifter, daß nur sie das Rückkaufsrecht mit eigenem Geld ausüben wollen, dieses aber nicht an ihnen genehmere oder die Rückkaufssumme überbietende Leute abtreten werden. --
Literatur
WU. XI. S. 578 ; vgl. WU. 2483.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW10259