1271 November 10

Zugangsnummer

N 107 (152 c)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Sierentz
Ausstellungsdatum
1271 November 10
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Ebelin von Hornberg [bei Triberg] und seine Ehefrau Sophie, Bürger von Straßburg, beurkunden, daß sie gemeinsam durch Gott und um ihres Seelenheils willen [Bd. 5 S. 78 Z. 21 - 41] angeführte Güter den Nonnen in dem Kloster zu St. Agnes außerhalb der Mauern Straßburgs gegeben haben. Die Nonnen sollen die Güter fürderhin als Eigentum mit allem Recht und mit aller rᷝgewer</i> besitzen wie bisher die Aussteller. Dieses Recht und die rᷝgewer</i> übergaben sie dem Kloster einmütig, frei und vollständig. Sie haben jedoch das Gut vom Kloster für einen jährlich zu entrichtenden [Rekognitions-] Zins von 2 Schillingen Straßburger zurückempfangen. Stirbt einer der beiden Eheleute, so soll der Überlebende den Nonnen zu der Jahrzeit des Verstorbenen 10 Schillinge zur Aufbesseruug der Mahlzeit geben. Diese Jahrzeit sollen die Nonnen mit Seelenmessen und Vigilien begehen, so wie sie es bei ihren Brüdern und Schwestern zu tun pflegen. Dann entfallen die 2 Schillinge [Zins]. Nach dem Tode beider Eheleute fällt das Gut für alle Zeiten an die Nonnen, und diese sollen dann künftig beider Jahrzeiten begehen. Zu jeder Jahrzeit sollen sie von dem Gut 10 Schillinge für die Aufbesserung der Mahlzeit aus dem Gut verwenden. -- Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 26. Zu rᷝCornere</i> [Bd. 5 S. 78 Z. 31]: Die Endung dieses Wortes sieht im Original ähnlich wie in Anm. 1 beschrieben aus. Dem Gebrauch des Schreibers folgend ist hier aber eine Endung -[sup]zrᷝ[/sup]e</i> (= -rᷝere</i>) anzunehmen. --
Literatur
UB. Straßburg 3, S. 4 Anm. 2.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50109