Ausstellungsdatum
1262 Juli 11
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Bischof Walther von Straßburg und [dessen Vater] Walther [I] von Geroldseck beurkunden, daß sie mit Dompropst Heinrich von Basel, den Grafen Rudolf [IV.] von Habsburg, Landgrafen im Elsaß, Konrad [I.] von Freiburg und Gottfried von Habsburg sowie den Bürgern von Straßburg und deren Verbündeten rᷝoben vn̄ nidenen</i> für sich und alle ihre Verbündeten rᷝoben vn̄ nidenen</i> vom 11. Juli bis 8. September 1262 einen Waffenstillstand vereinbart haben. 1) Jeder soll zu Wasser und zu Lande an Leben und Besitz Friede haben und seinen Besitz nutzen, außer den Ämtern, derentwegen sie mit den Bürgern Streit haben. 2) Wenn der Waffenstillstand von ihnen, den Ihrigen oder ihren Verbündeten irgendwie verletzt wird, so werden sie es innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Mahnung gut machen. Kommen sie dem nicht nach, so sollen Walther von Geroldseck und mit ihm [Burkard] Murnhard und Dietrich der Vogt zu Wasselnheim [nw. Straßburg] in Rheinau [am Rhein, nö. Schlettstadt] so lange Einlager halten, bis die Wiedergutmachung erfolgt ist. Walther darf, wenn er durch Geschäfte beansprucht ist, 2 angesehene Ritter unter den gleichen Bedingungen als Ersatz stellen, Dietrich bei rᷝehaft not</i> einen angesehenen Ritter. 3) Pfändungen wegen Geldschulden verletzen den Waffenstillstand nicht. 4) Sie haben versprochen, innerhalb des Waffenstillstandes eine Versöhnung zustande zu bringen. 5) Die aus Colmar Vertriebenen dürfen nicht in den Burgbann zurückkehren. Tun sie es dennoch und stößt ihnen dabei etwas zu, so ist der Waffenstillstand damit nicht verletzt. 6) Zur Sicherheit sind neben den Ausstellern auch Dietrich der Vogt von Wasselnheim und Murnhard dem Waffenstillstand beigetreten, worüber sie eine entsprechende Erklärung abgeben. Nachtrag: Die an der Verhandlung für die Übergabe Colmars Beteiligten bleiben von Waffenstillstand und Vergleich ausgeschlossen. -- Zum sachlichen Zusammenhang vgl. das Regest von Corpus Nr. N 1. Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 7. --
Literatur
UB. Straßburg 1, 375 f. Nr. 494.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50017