1289 April 4

Zugangsnummer

N 395 (1107 a)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1289 April 4
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Der Bürgermeister Peter Ripelin und der Rat von Straßburg beurkunden, daß der Straßburger Bürger Eberhart von Schöneck seinen Kindern Johannes, Agnes, Else, Minne, Peter, Johannes und Grete das Erbteil ihrer verstorbenen Mutter rechtsgemäß zugeteilt hat. Er hat ihnen dafür benannt: drei Häuser unter einem gemeinsamen Dach in Wangen [Elsaß] bei Herrn Conce Tâſche, 9 Viertel weniger 2 Scheffel (rᷝseſtere</i>) im Bann von Marley, ein Stück Weingarten zu Wangen und 200 Mark Silber von seinem beweglichen Besitz. Das alles sollen die Kinder nach seinem Tode erhalten. Einstweilen soll es in Eberharts Hand bleiben, und mit dem, was er davon an Ertrag erzielen kann, soll er den Lebensunterhalt der Kinder bestreiten. Weder die Kinder noch irgendjemand in ihrem Auftrag dürfen Eberhart hinsichtlich seines anderen Gutes belästigen, ganz gleich, was er damit tut. Nach Eberharts Tode sollen die Kinder zuerst die vier aufgezählten Dinge aus dem gesamten Besitz des Vaters erhalten, das übrige Gut sollen sie in rechtmäßigem Erbgang erben. Wenn Eberhart zu seinen Lebzeiten eines [der Kinder] auszahlt, soll das aus dem Anteil des Kindes an dem genannten mütterlichen Erbe geschehen. Diese beschriebene Übereinkunft hat Eberhart im Einverständnis mit den nächsten Freunden und Verwandten der Kinder getroffen, nämlich mit Johannes, Gotze dem Älteren und Gotze dem Jüngeren, ihren Oheimen, und Johannes dem Langen. Diese haben auch vor Bürgermeister und Rat von Straßburg bekundet, daß den Kindern hiermit das mütterliche Erbteil richtig und vollständig ausgeschieden und zugeteilt worden ist. --
Literatur
UB. Straßburg 3, 73 f. Nr. 231.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50409