Ausstellungsdatum
1299 September 29.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Rudolf von Fohnsdorf, früher Vitztum von Friesach, beurkundet: Nachdem er mit Ekhart von Tann wegen der Kinder des alten Regenwart von Mauterndorf, die dieser mit seiner Ehefrau Mechthild hatte, und wegen anderer Erben, die von diesen Kindern abstammen und an denen Ekhart Eigentumsrechte behauptete, einen Kauf abgeschlossen hatte, hat er sich nach schlagender rechtlicher Beweisführung rᷝ(weiſvnge)</i> davon überzeugt, daß die Herren vom Domkapitel zu Salzburg die genannten Leute bisher mit vollgültigem Recht unangefochten rᷝ(in Nutz vnd in ſtiller gewer)</i> besessen haben. Deshalb entäußert er sich, gleichgültig, ob er an dem Kauf ein Recht besessen hat oder nicht, aller Ansprüche und verzichtet für sich und alle seine jetzigen und künftigen Erben auf alle rechtlichen Forderungen und alles Recht, das er für sich und die Seinen aus dem Kauf ableiten zu können meinte, und gibt die Ansprüche und die Forderung an den Dompropst und Erzpriester Friedrich, an den Dechanten Eberhart und an das Domkapitel von Salzburg auf. Wenn er urkundliche oder sonstige Dokumente von Ekhart oder von jemand anderem wegen des Kaufes besitzen sollte, so entäußert er sich ihrer und verzichtet darauf, sie jemals bei Hof oder bei einem Gerichtstag rᷝ(ze taiding)</i> für sich und seine Erben zu Gewinn und Verlust oder dem Salzburger Domkapitel zum Nachteil oder Schaden vorzubringen. -- Vgl. Corpus Nr. 3060, 3061. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40958