Ausstellungsdatum
1287 November 25
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Konrad von Lichtenberg bekundet, daß ihm Herzog Hermann von Teck 300 Mark Silber von der Mitgift, die er ihm zu seiner Schwester schuldete, ausgezahlt hat. Für die restlichen 300 Mark hat Konrad ihm und seinen Bürgen Aufschub (rᷝzil</i>) und seine Einwilligung (rᷝgemuͦte</i>) vom nächsten St. Georgstag [23. April 1288] auf 4 Jahre gegeben, daß er die Bürgen in dieser Zeit nicht mahnen wird und sie ihre Bürgschaft nicht leisten müssen. Dafür soll ihm der Herzog in dieser Zeit von den 300 Mark jährlich am St. Gallustage [16. Oktober] rᷝda ze Waldeſere</i> 30 Mark Silber als Zins (rᷝzuͦ ainem gelte</i>) geben. Das Silber soll unter seinem Schutz stehen bis Gengenbach, soweit es ihm möglich ist. Wenn der Herzog ihm vor den Terminen die 300 Mark zahlt, braucht er kein rᷝgelte</i> mehr zu geben, zahlt er 100 Mark, soll er 10 Mark weniger an Zins zahlen. Wenn der Herzog nicht zum 16. Oktober zahlt, was er schuldet, soll er 4 Wochen nach erfolgter Mahnung 2 Ritter oder 2 Edelknappen für sich in Gengenbach, Offenburg, Straßburg oder Speyer Einlager halten lassen, ebenso Johannes von Lichtenberg, einer der Bürgen des Herzogs. Diese sollen in der rechtmäßigen Weise Geiselschaft leisten. Konrad und Johann von Lichtenberg und Herzog Hermann von Teck siegeln zum Zeichen, daß alles in der Urkunde Bestimmte fest und zweifelsfrei bleibe. --
Literatur
ZGO 16 (1864) S. 411 Nr. 44.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50354