1275 Januar 8

Zugangsnummer

N 125 (233 b)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Sierentz
Ausstellungsdatum
1275 Januar 8
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Walther von Matzenheim [sw. Erstein] und dessen Ehefrau Bertha, sowie Heinz Capute von Rosheim und dessen Ehefrau Junta beurkunden, daß sie gemeinsam ihren gesamten Besitz an Äckern, Wiesen und Höfen im Bann zu Mittelhausen [sw. Brumat] oder an anderer Stelle, soweit er rechtmäßig zu diesem Gut gehört, Eigen oder Zinsbesitz, von dem man als Gülte 24 Viertel Roggen und Weizen gibt, an den Straßburger Bürger Ulrich Schwarber für 48 Mark Silber verkauft haben. Sie erklären, das Geld erhalten zu haben, und verpflichten sich ihm und seinen Erben gegenüber, für das Gut gegen jedermann rᷝwer</i> zu sein. Sie haben das Gut vor den Meiern und Hufern im Kreuzgang von St. Martin [Pfarrkirche] in Straßburg an Ulrich Schwarber aufgegeben. Die Meier haben ihm entsprechend dem Recht in Gegenwart der Hufer dieses Gut aus ihrer Hand übergeben (rᷝgeſetzet</i>). Sie verzichten auf alles Recht, geistliches oder weltliches, mit dem sie oder ihre Erben das Gut mit oder ohne Gerichtsentscheid zurückgewinnen können. Als Bürgen stellen sie Herrn Hug von Mittelhausen, Richter des Königs, der sich gemeinsam mit ihnen verpflichtet hat, falls jemand Ulrich oder seinen Erben den Besitz des Gutes streitig macht, dies abzuwehren. -- Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 26. --
Literatur
Alsatia 1875 - 76, S. 263 f. Nr. 10 ; UB. Straßburg 3, 22 f. Nr. 65.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50129