Ausstellungsdatum
1299 November 4.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Graf Friedrich von Toggenburg der Alte und Graf Friedrich von Toggenburg der Junge beurkunden, daß sie rechtmäßig auf alle Ansprache und auf alles Recht verzichtet haben und mit dieser Urkunde verzichten, die sie, oder nach ihnen ihre Erben, gegenüber König Albrecht [I.] und dessen Söhnen, den Herzögen von Österreich, und gegenüber deren Erben auf das Gut Embrach [westl. Winterthur] besitzen sollten oder könnten. Sie haben aus freien Stücken auf alle Schadenersatzansprüche verzichtet, die sie gegen den verstorbenen König Rudolf [I.] besaßen. Dafür und für ihre Dienstwilligkeit hat ihnen Albrecht 400 Mark guten Silbers gegeben, deren Empfang sie bestätigen. Sie haben daher auf alle Ansprache, alle Gewohnheit und alles Recht, geschriebenes und ungeschriebenes, verzichtet, mit denen sie, oder nach ihnen ihre Erben, den König und dessen Söhne, die Herzöge von Österreich, und deren Erben wegen des Gutes Embrach und wegen der Schädigung ansprechen oder vor geistlichem oder weltlichem Gericht oder an irgendwelchen Stellen mit irgendwelchen Dingen bedrängen könnten. --
Literatur
ZU. 7, 118 f. Nr. 2524.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40986