Ausstellungsdatum
1298 August 1.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Äbtissin Hildegund und der Konvent von Gnadental beurkunden, daß ihnen Heinrich von Eisingen, Stiefvater ihres rᷝHovemannes</i> [zu ihrem Hof gehöriger Mann] Konrad, und seine Ehefrau Hedwig zu ihren Lebzeiten gemeinsam 2 Schillinge Gülten auf ihrem Eigengut gestiftet haben. Nach dem Tode eines Ehegatten soll der Überlebende dem Kloster 4 Schillinge geben. Nach beider Tode soll das Gut dem Kloster für alle Zeit 8 Schillinge und 1 Fastnachtshuhn entrichten. Wer unter ihren Erben nach beider Tode das Gut rechtmäßig geliehen erhält, soll diese Abgabe entrichten und rᷝze havbetrehte ſitzen</i> [ansässig sein mit der Verpflichtung zur Abgabe des Besthauptes]. --
Literatur
WU. 11, 155 f. Nr. 5152.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40502