Aussteller
Empfänger
Eliſen
Ausstellungsdatum
1290 Juni 7.
Ausstellungsort
Mitsiegler
Anſhelm
Conrat von / Landeſberg
heinrich von / Andelahe
Heinrich von Rapolzſtein
Otte von / Bvͦtenheim
Conrat von / Landeſberg
heinrich von / Andelahe
Heinrich von Rapolzſtein
Otte von / Bvͦtenheim
Zeuge
Anſelm
Coͮnrat von/ Landeſberg
Heinrich die herren von / Rapolzſtein
Heinrich von / Andelahe
Otte von / Buͦtenheim
Coͮnrat von/ Landeſberg
Heinrich die herren von / Rapolzſtein
Heinrich von / Andelahe
Otte von / Buͦtenheim
Weitere Personen
Vͦlriches, graVen / Sigebrehtiſ ſeligen toͤchtêr von / Wêrde, grawen / Diebaldes, Heinriches
Bemerkungen:
Anselm von Rappoltstein beurkundet, daß er mit Einverständnis seines Bruders Heinrich, der für sich und als Vormund Heinrichs, des Sohnes seines verstorbenen Bruders Ulrich, dies bekundete, den Zehent zu Ammerschweier mit Erlaubnis des Grafen Thiebalt von Pfirt, von dem er ihn zu Lehen hatte, seiner Ehefrau Elise, des verstorbenen Grafen Sigebreht von Wörth Tochter, vor Gericht als Wittum für 400 Mark Silber in einem Wert von 400 Mark Silber ausgesetzt hat unter den gleichen Bedingungen, unter denen er diesen Zehent gehabt hat. Kommen Anselm, sein Bruder, sein Neffe oder einer ihrer Lehenserben in die Lage, daß einer von ihnen über 400 Mark an Eigentum oder Lehen verfügt, so soll Elise diesen Betrag als Wittum nehmen, dadurch werde das Lehen für die Aussteller und ihre Erben wieder frei. --
Literatur
Rappolst. UB. 1, 139 Nr. 185.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20743