Ausstellungsdatum
1288 September 8
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Heinrich Schenk von Rothengrub [b. Willendorf, Niederösterr.] und seine Ehefrau Geyſel beurkunden die Weitervergabung der gesamten [Bd. 5 S. 283 Z. 15-20] aufgeführten Güter. Dazu kommt das, was zu der Grafschaft Nuͤrenberch gehört, nämlich die Wiese bei Heinrich dem Müller und 6 Joch Acker, Herrn Chalhohs rechtmäßiges Erblehen, das in männlicher und weiblicher Erbfolge übertragbar ist. Da die Aussteller ihre Erben verloren und keine Aussicht auf Nachkommen mehr besitzen, da sie auch laut Zeugnis eines von den Verkäufern ausgestellten Briefes und einer Urkunde über den beschriebenen Besitz frei verfügen können, setzen sie als Erben ihres gesamten genannten Besitzes aus besonderer Zuneigung ihre Ziehkinder ein, die drei Enkel Herrn Chalhohs von Schratenſtain, nämlich die oben genannten Frauen Mehthilt und Agnes und Heinrich, den Sohn der oben genannten Frau Margarete. Sie sollen über den beschriebenen Besitz nach ihrem Willen verfügen können. Wenn einer der drei Erben stirbt, treten die anderen beiden als Erben und Besitzer ein. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50391