1265 März 24

Zugangsnummer

N 76 (89 a)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1265 März 24
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Burggraf Gunther von Osthofen, Burkard und Bilgerin von Wangen, Burkard von Nideck und Dietrich der Burggraf, sowie Walther und Ludwig die Waffeler von Bischofsheim beurkunden, daß sie dem Landgrafen Sigbrecht [von Wörth] von Elsaß die rᷝbete</i> [Steuer] zu Kolbsheim [w. Straßburg] und zu Wickersheim [an der III, s. Straßburg] zur Auslösung für 195 Mark bereithalten. Von dieser Summe haben Gunther sowie Burkard und Bilgerin je 50 Mark zu beanspruchen, für die ihnen je 5 Mark Gülte aus der rᷝbete</i> zu Kolbsheim verpfändet sind. Burkards Anteil an der Verpfändung beträgt 3 Mark Gülte aus der rᷝbete</i> zu Wickersheim für 30 Mark, Dietrichs 2½ Mark Gülte aus der rᷝbete</i> zu Wickersheim für 25 Mark, Walthers und Ludwigs der Waffeler Anteil je 2 Mark Gülte zu Wickersheim für je 20 Mark. Alle gemeinsam erklären Sigbrecht und dessen Erben, daß jeder von ihnen und ihre Erben den betreffenden Anteil an der rᷝbete</i> für die Summe Silber auslösen lassen werden, für die sie dem Betreffenden verpfändet ist. Das Silber sollen sie und ihre Erben in Eigen anlegen, das sie von Sigbrecht und dessen Erben zu Lehen nehmen sollen. --
Literatur
Alsatia 1875-76, S. 251 ff. Nr. 3.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50078