1261 August 6

Zugangsnummer

N 3 (54 c)

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Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1261 August 6
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Schultheiß Kuno und die Bürger von Hagenau beurkunden, daß sie mit Meister, Rat und Bürgern von Straßburg bis zum 8. September 1261 einen Waffenstillstand vereinbart haben. An den Tagen, wo der Kaltesche und seine Söhne, sowie Wolfram rᷝHoubit abe,</i> Wernher rᷝHerce v̂z</i> und Hug von Drusenheim [ö. Bischweiler] nach Hagenau kommen oder Hagenau verlassen, sollen [sie] keinem Straßburger Schaden zufügen. Tun sie es dennoch an den genannten Tagen, so werden die Hagenauer dafür aufkommen. Straßburger, die in Hagenau Faßdauben kaufen, sollen vor dem Kalteschen und den übrigen oben Genannten zwischen Hagenau und Straßburg mit ihren Dauben Frieden und Geleit der Stadt Hagenau haben. Dennoch entstehende Schädigungen werden die Hagenauer ersetzen. Wenn die rᷝPfoerriliv</i> oder die Arnsberger [Ruine w. Reichshofen] einen Straßburger berauben, mit dem Raub nach Hagenau kommen und dort angeklagt rᷝ(biſchruwin)</i> werden, so werden die Hagenauer das Geraubte zurückgeben und die [Übeltäter] jedem Straßburger für ein Gerichtsverfahren festhalten rᷝ(irn lîp ... ze rehte haltin).</i> -- Zum sachlichen Zusammenhang vgl. das Regest von Corpus Nr. N 1. --
Literatur
UB. Straßburg 1, 358 f. Nr. 473.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50004