Ausstellungsdatum
1299 Juli 15.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Der [Bürger-] Meister Nikolaus Friedrich und der Rat von Straßburg beurkunden, daß vor ihnen Burkard Sturm von Schnersheim [B. Truchtersheim] und dessen Ehefrau nachfolgend aufgeführten Besitz gemeinsam an Priorin und Konvent des [Augustinerinnen-] Klosters St. Markus außerhalb der Straßburger Stadtmauer mit allem Recht gegeben haben: 30 Viertel Gülte Roggen und Gerste, die sie nach ihrer Aussage im Bann von Schnersheim besitzen, ferner 4 Viertel Roggengülte in dem Bann zu Hördt [b. Brumat], ferner die Eigentumsrechte an dem Gut, das die genannte Gülte einbringt, 2 Rebacker in dem Bann zu Bietenheim [b. Molsheim] und ½ Rebacker in dem Bann zu Ittenheim [b. Truchtersheim]. Die Stifter haben sich kein Recht an den Besitzungen vorbehalten. Sie haben vor den Ausstellern versichert, daß sie die Schenkung freiwillig um Gottes und um ihres Seelenheils willen vorgenommen haben. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40883