Ausstellungsdatum
1273 Mai 5
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Der [Bürger-]Meister Heinrich Marsilius, der Rat und die Gemeinde von Straßburg beurkunden, daß die Straßburger Bürgerin Frau Lucgard, Witwe des Herrn Sefrid, mit Zustimmung ihrer Kinder Johannes Stumpfelin, Junta und Fritz [Bd. 5 S. 86 Z. 38 bis S. 87 Z. 9] aufgeführten Besitz für 36 Mark vollötigen Silbers Straßburger Gewichtes an Herrn Walther von Altenklingen und dessen Ehefrau Sophia verkauft haben, und zwar als freies Eigentum mit Ausnahme eines Teils, der Zinsbesitz (rᷝerbi</i>) ist und von dem 4 1/2 Schilling und 1 Helbling als Zins zu entrichten sind. Sie hat ihm das Gut dem Recht entsprechend ausgefertigt und den Empfang des Silbers quittiert. Ihre genannten Kinder haben das Gut aufgegeben und darauf verzichtet, wie es in der Stadt Straßburg üblich und rechtmäßig ist. Sie haben versprochen, weder den Herrn von Klingen noch irgendeinen seiner Nachkommen gerichtlich oder außergerichtlich im Besitz des Gutes anzufechten. Lucgard und ihre 3 Kinder erklären, daß das in der Urkunde Niedergelegte der Wahrheit entspricht. -- Vgl. Corpus Nr. N 101. Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 26. Zu rᷝLîebencellere</i> [Bd. 5 S. 87 Z. 11 f.]: Die Endung dieses Wortes sieht ähnlich wie die in Anm. 1 des Textteils beschriebene aus. Dem Gebrauch des Schreibers folgend ist hier aber eine Endung -rᷝ[sup]z[/sup]e</i>(= -rᷝere</i>) vorzuziehen. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50119