Aussteller
Empfänger
conrade deme wildegraven von duͦnen
Ausstellungsdatum
1288 Januar 1.
Ausstellungsort
Mitsiegler
reinart
Weitere Personen
conrat von ſmideburch, gertrut
Bemerkungen:
Reinart von Löwenstein [vgl. Nr. 945, Corpus II 299, 7], der Sohn Wolframs des Großen [vgl. L. Baur, UB. 2, 399 Nr. 420 rᷝW. magnus</i> und rᷝW. paruus de Lewenstein</i>] beurkundet, daß er mit dem jungen Herren, dem Wildgrafen Konrad von Daun, rᷝbescheiden</i> ist [d. h. sich rechtlich auseinandergesetzt hat, indem er sich trennte], von allen solchem Burglehen, wie er, Reinart, an den Wildgrafen gefordert hatte, weshalb er [als Burgmann?] zu Schmidburg sitzen sollte, so daß er, Reinart, und seine Ehefrau Gertrud und ihr beider Erben zugunsten des Wildgrafen und dessen sämtlicher Erben verzichtet haben, dahingehend, daß weder Reinart noch einer seiner oder seiner Ehefrau Erben an den Wildgrafen Konrad von Daun oder dessen Erben eine diesbezügliche Forderung stellen kann. Wenn der junge Herr Konrad von Schmidburg [d. i. doch wohl der in Nr. 944 und 945 urkundende, nach C. Schneider a. a. O. S. 62 im Jahr 1305 verstorbene Konrad] oder dessen Erben oder der Bischof [Emicho] von Freising dem Wildgrafen Konrad von Daun oder dessen Erben die vorgenannten Gülten [d. h. die Burglehen], wegen deren Reinart und Konrad von Daun sich entzweiten, auf dem Rechtswege angewinnen, dann soll Reinart dem Wildgrafen Konrad von Daun oder dessen Erben elf Mark zurückgeben. Reinart von Lewenstein gelobt, daß weder er noch seine Erben, noch die Erben seiner Ehefrau Gertrud dem Wildgrafen Konrad von Daun betreffend das Burglehen, das er von diesem forderte, weder mit Worten noch mit Handlungen hinderlich sein werden. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20421