Ausstellungsdatum
1294 April 11
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Heinrich von Banacker und seine Erben beurkunden, daß sie Bertram von Zweibrücken, Herrn Godebrechts Sohn, als Lehnsmann gewonnen haben Sie zahlen ihm dafür 20 Pfund Metzer Pfennige. Für diese 20 Pfund haben sie ihm und seinen Erben 2 Pfund Abgaben von dem Zoll bei St. Engelbrecht angewiesen, den sie von Graf Wallraf und dessen Erben als rechtmäßiges Lehen haben. Falls Bertram oder die Aussteller an dem Zoll Verlust erleiden sollten, so werden die Aussteller ihn aus dem Unterpfand entschädigen, das sie von Graf Wallraf und dessen Erben haben. Bertram soll die 2 Pfund jährlich einnehmen, bis die Aussteller ihm 20 Pfund auf einmal zahlen. Diese soll er in einem Besitz anlegen, den er von den Ausstellern zu Lehen nehmen soll. Dann fallen die 2 Pfund aus dem Zoll oder dem Unterpfand wieder an die Aussteller zurück. Sollte Graf Wallraf den Zoll oder das Unterpfand von dem Aussteller mit Barzahlung (rᷝbit gereyden penningen</i>) auslösen, so soll von diesem Gelde zuerst Bertram 20 Pfund erhalten; als Verfahren der Anlegung des Geldes gilt das Gleiche wie oben. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50652