1261 September 29

Zugangsnummer

N 4 (55 a)

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Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1261 September 29
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Bemerkungen:
Schultheiß Jakob, der Rat und die Gemeinde von Neuenburg [am Rhein] beurkunden, daß sie mit Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Straßburg [Folgendes] vereinbart haben: Sie haben sich den Straßburgern gegenüber eidlich verpflichtet, ihnen zwischen Basel und dem rᷝheiligē vorſte</i> [n. Hagenau] gegen jeden, der sie und ihre Stadt angreift bis zum 15. August [1262?] und dann weiter 4 Jahre lang zu helfen. Dafür haben ihnen die Straßburger gegen Bischof Walther und seinen Vater, den von Geroldseck, gegen dessen Kinder und gegen jeden, der sie oder ihre Stadt angreift, eidlich Hilfe zugesagt. Beide Parteien verpflichten sich, ohne Konsultation des anderen keinen Sonderfrieden zu schließen. Diese eidliche Vereinbarung und dieses Bündnis soll durch niemanden, weder durch den Papst noch durch geistliches oder weltliches Gericht hintertrieben werden. Wenn eine Partei den Vertrag bräche, so soll sie als meineidig und treulos gelten. -- Zum sachlichen Zusammenhang vgl. das Regest von Corpus Nr. N 1. -- Straßburg StdA. -- Druck: UB. Straßburg 1, 360 Nr. 476. Reg.: RegBi-Straßburg 2, 199 Nr. 1651. Zur Sache: Ruppert, Mortenau 1, S. 58; Wiegand, Bellum Waltherianum S. 67.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50005