1288 Mai 6

Zugangsnummer

N 369 (1012 b)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Beselich
Ausstellungsdatum
1288 Mai 6
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Die Ritter Konrad von Tann, Herrn Mursels Sohn, Johannes, der Sohn des verstorbenen Friedrich von Tann, Friedrich, der Vogt von Winstein, Anselm von Eichen, Heinrich der Sv́mer und Konrad, Sohn Herrn Ulrichs von Tann, bekunden, daß sie gemeinsam geschworen haben, die Burg zu Tann, den Berg und das Dorf zu Tann und die Höfe an dem Berg gegen jedermann zu schirmen, zu Recht oder zu Unrecht. Jeder soll dem anderen dabei helfen, als ob es seine Sache allein wäre. Sie werden auch niemanden bei sich aufnehmen, es sei denn ohne Schaden für alle Aussteller. Friedrich von Winstein und Anselm von Eichen sollen dort mit den anderen zu demselben Recht und in der gleichen Gewohnheit wohnen wie der verstorbene Wolfram von Tann und die Alten von Tann dort miteinander gewohnt haben. Wenn Uneinigkeit darüber entsteht, soll man es durch Umfrage klären. Sie haben ferner beschworen: Wer sein Teil an der Burg Tann verkaufen will, soll es zuerst seinen nächsten Erben unter den Mitbesitzern anbieten, danach soll er es den übrigen Ausstellern zu kaufen geben, [zu einem Preise], den ihm andere ehrliche Leute bieten. Wenn es keiner haben will, darf er es frei verkaufen. Entstehen Mißhelligkeiten über Landbesitz oder Fahrhabe oder über die Auslegung der hier beschworenen Abmachungen, die sie untereinander nicht beilegen können, so sollen darüber die Ritter Rudolf von Trachenvels und Gerlach von Eichen gütlich oder, wenn das mißlingt, rechtlich entscheiden. Wer von ihnen gegen den Spruch der beiden Schiedsleute verstößt, ihn nicht einhält und das innerhalb Monatsfrist nach dem Spruch der Schiedsleute nicht gutmacht, der soll ehrlos, treulos und meineidig sein und den anderen 100 Mark lötiges Silber zahlen. Die übrigen sollen einander gegen die Widersetzlichen helfen, bis es gänzlich gut gemacht ist. Wenn einer der Schiedsleute stirbt oder außer Landes geht, werden sie in Monatsfrist einen anderen wählen. --
Literatur
ZGO 19 (1866) S. 187 ff. Nr. 18.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50382