Ausstellungsdatum
1292 April 22
Bemerkungen:
Während Graf Florens V. von Holland in Urk. N 530 gegenüber drei genannten Gläubigern, darunter dem Ritter und Utrechter Bürger Herrn Lambrecht dem Vriesen, seine Schuld von 12_000 Pfund beurkundet, wird in der vorliegenden Urkunde nur gegenüber diesem allein eine Verschuldung des Grafen in gleicher Höhe (12_000 Pfund) verbrieft. Über die Rückzahlungsverpflichtung des Grafen an den Ritter Lambrecht gelten die gleichen Bestimmungen wie in N 530; die beiden Urkunden haben bis auf ganz geringe, inhaltlich unwesentliche Abweichungen -- abgesehen natürlich von der Dreizahl der Urkundenempfänger in N 530 -- den gleichen Wortlaut; einziger Unterschied: in N 535 fehlt Alkmaar unter den Bürgschaft leistenden Städten. --
Literatur
van Dalen, Bijdragen en Mededeelingen 33 (1912) S. 236 ff. Nr. 127.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50551