1263 September 25.

dc.coverage.temporal1263-09-25P1263-09-25
dc.date.accessioned2023-11-01T08:21:36Z
dc.date.available2023-11-01T08:21:36Z
dc.date.created1288-09-25
dc.date.issued1288-09-25
dc.description.abstractSimund von Hohenburg [Ruine, Krs. Weißenburg] stellt eine bis zur Bürgenstellung Corpus Nr. N 37 inhaltlich entsprechende Urkunde über seine Aussöhnung mit [Bürger-]Meister, Rat und Gemeinde von Straßburg und deren Verbündeten aus. Als Bürgen stellt er Sigbrecht, Landgrafen von Elsaß, Friedrich von Spitzenberg, Hartung von Wangen und Gunther und Wernher von Landsberg, die ihre Verpflichtung eidlich bekräftigt haben. Für den Fall eines Verstoßes von Simund oder seinen Verwandten gegen den Sühnevertrag wird eine Untersuchungskommission aus Nikolaus dem Zorn seitens der Straßburger, Konrad von Landsberg seitens des Ausstellers und Reinbold des Liebenzeller als Obmann gebildet. Nach der Entscheidung der Mehrheit oder, falls Konrad von Landsberg verhindert ist, nach der Absprache zwischen Reinbold und Nikolaus, sollen sich Friedrich von Spitzenberg und einer der Landsberger innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Mahnung zum Einlager in Straßburg stellen und nicht frei kommen, bis der Vertragsbruch ausgeglichen ist. Sie sind verpflichtet, den Ausgleich durchzuführen. Stellt sich Friedrich von Spitzenberg nicht als Geisel, so sind die übrigen Bürgen insgesamt unter denselben Bedingungen einlagerpflichtig, wobei sich der Landgraf durch 2 angesehene Ritter vertreten lassen darf. Wenn von den 3 rᷝvrvarern</i> einer stirbt, so soll man unverzüglich einen neuen stellen. Die rᷝvrvarer</i> und die Bürgen verpflichten sich in gesonderten Erklärungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. -- Zum sachlichen Zusammenhang vgl. das Regest von Corpus Nr. N 1. Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 26. Zu Bd. 5 S. 32 Z. 5: rᷝburgere.</i> Die Endung dieses Wortes sieht im Original ähnlich wie in Anm. 3 beschrieben aus. Dem Gebrauch des Schreibers folgend ist hier aber eine Endung -rᷝ[sup]z[/sup]e</i> (= -rᷝere</i>) anzunehmen. --
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dc.identifierN 45 (76 b)
dc.identifier.otherCW50047
dc.identifier.urihttps://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_45_(76_b)
dc.publisherCAO
dc.rights.urihttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0
dc.title1263 September 25.
dc.typeImage
dspace.entity.typeUrkunde
dspace.iiif.enabledTrueen
local.archivStraßburg StdA.
local.date.ausstellungsdatum1263 September 25.
local.date.datierung25.09.1263 - 25.09.1263
local.description.editionhttps://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50047
local.geo.coordinates48.560833333333, 7.5322222222222
local.geo.placeDachstein (Bas-Rhin)
local.literaturUB. Straßburg 1, 406 Nr. 534.
relation.istUrkundeAusgestelltAnOrt8608c4d7-9936-4058-99e9-ae94f28cef11
relation.istUrkundeAusgestelltAnOrt.latestForDiscovery8608c4d7-9936-4058-99e9-ae94f28cef11

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