[13. Jahrhundert, nach 1283 August 25]

dc.coverage.temporal1283-08-25P1299-12-31
dc.date.accessioned2023-11-01T10:13:06Z
dc.date.available2023-11-01T10:13:06Z
dc.date.created1308-08-25
dc.date.issued1308-08-25
dc.description.abstractIn diesem Dokument wird der Rechtsstatus für die Hüfner in der elsässischen Hofstatt Dossenheim festgelegt. Von allen Gütern, die das Anwesen umfaßt, müssen je Acker drei Halbpfennige und ein Viertel Hafer als Abgaben abgeführt werden. Besitzt ein Hüfner jedoch ein so großes Gut, daß er einen ganzen Scheffel Hafer entrichten muß, so hat er zusätzlich einen Halbpfennig als Dingsilber, d.h. als Abgabe zum Gerichtstermin, zu entrichten. Diejenigen, die einen Teil dieses Gutes bei Dossenheim bewirtschaften -- und nur ihnen soll der Zutritt zu diesem Anwesen gewährt werden --, müssen ihren Zins an Pfennigen zwischen St. Bartholomäus und dem Mittag des darauffolgenden Tages [24. --25. August] abführen; der Hafer und das Dingsilber werden dagegen am St. Martinstag [11. November] zur Abgabe fällig. In beiden Fällen müssen die Hüfner beim Versäumen dieses Termins zwei Schilling Pfennige Strafgeld zahlen. Mit einem Strafgeld von zwei Schilling Pfennigen wird auch derjenige belegt, der nicht zum Gerichtstermin erscheint und dort seinen Zins nicht entrichtet. Wird dieses Strafgeld nicht innerhalb der nächsten 14 Tage bezahlt, erhöht es sich abermals um zwei Schillinge; nach einer weiteren Wochenfrist sogar noch einmal um die gleiche Summe. Begleicht der Säumige seine Strafe dann immer noch nicht, so wird ihm der Zutritt zu seinem Gut durch den Meier verweigert; ein widerrechtliches Betreten des Gutes bedeutet einen Frevel. Der Schuldner kann sich jedoch davon befreien, wenn er sein Strafgeld innerhalb der nächsten drei Tage nach dem Zutrittsverbot begleicht. --
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dc.identifierN 820 (3598 g)
dc.identifier.otherCW50843
dc.identifier.urihttps://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_820_(3598_g)
dc.publisherCAO
dc.rights.urihttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0
dc.title[13. Jahrhundert, nach 1283 August 25]
dc.typeImage
dspace.entity.typeUrkunde
local.archivStraßburg DpA. (G 1241,1).
local.date.ausstellungsdatum[13. Jahrhundert, nach 1283 August 25]
local.date.datierung25.08.1283 - 31.12.1299
local.description.editionhttps://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50843
local.geo.coordinates49.449166666667, 8.6722222222222
local.geo.placeDossenheim
local.literaturJ. Grimm, Weisthümer V, S. 449 f.
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