1299 Juli 11.

Zugangsnummer

3409

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1299 Juli 11.
Bemerkungen:
Simon, Pfründenverwalter (rᷝpersoenre</i>) von Delft, und 3namentlich genannte Schöffen von Delft beurkunden, daß der Propst von Koningsveld einerseits und Albrerᷝc</i>ht van Ockenberghe, Gerard van Delft, Klas, Sohn der Frau Kunigunde, und Willem rᷝvan den kerchoue</i> anderseits sich wegen der im Gebiet von Koningsveld bis zur Wiese liegenden Mühlstatt rᷝ(molenwerf)</i> wie folgt geeinigt haben: 1) Sie [die 4 Leute] oder die jeweiligen Mühlenbesitzer sollen jährlich 3 Schillinge zur Zeit des Voorschoter Marktes entrichten. Ferner sind sie verpflichtet, wöchentlich 2 Achtel Korn für das Kloster oder nach Anweisung des Propstes für andere zu mahlen, oder stattdessen wöchentlich 3 Hallinge zu zahlen. Das Mahlen, oder die Ablösung für das Mahlen, soll alljährlich zur Zeit des Voorschoter Marktes beginnen. 2) Sie sollen das Gut [im Wert] von 10 Pfund zur Pacht erhalten, jedes Pfund für 8 Pfennige. Bei Todesfall sollen sie es innerhalb von 30 Nächten, bei Verkauf innerhalb von 14 Nächten und bei Heirat oder sonstiger Handänderung innerhalb von 14 Nächten erhalten. Weigern sie sich, so sind sie dem Propst die dem Hof von Delft zustehende Buße schuldig. Wenn der Mann oder die Frau stirbt, so soll der Überlebende seinen Anteil ohne Abgabe behalten, und die Kinder sollen für ihren Anteil Ehrschatz entrichten. 3) Sie sollen die Mühlstatt gegen [das Land] des Propstes im Umfang von 1 Rute einhegen. 4) Auf der Mühlstatt und auf der Mühle dürfen keine Schweine und Hühner gehalten werden. -- 's-Gravenhage RA. (Koningsveld; Drossaers, Inv. Nr. 81). -- Druck: Van den Bergh OB. Suppl. S. 284 f. Nr. 328. Reg.: Drossaers S. 40 Nr. 32.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40876