Ausstellungsdatum
1299 Oktober 3.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Burkard der Pfiler, der [Bürger-]Meister, und der Rat von Straßburg beurkunden, daß Herr Johannes Hundsfeld und seine Ehefrau Katharina, Tochter des verstorbenen Knechtelin Schwarber, für sich und ihre Erben ihre oben in der Criegesgasse an der Ecke gegenüber Alt St. Peter gelegene Hofstatt, auf der Ludwig der Suter sitzt, mit allem Recht und in dem Umfang, wie sie jetzt liegt und bisher gelegen ist, an Ludwig, dessen Ehefrau Sophie und alle ihre Erben als rechtmäßigen Zinsbesitz rᷝ(erbe)</i> für einen jährlichen Zins von 8 Unzen Pfennigen ortsüblicher Straßburger und 2 Kapaune geliehen haben. Der Zins darf nicht gesteigert werden und ist je zur Hälfte zur Sonnenwende und zu Weihnachten zu entrichten, die Kapaune sind zu Martini zu geben. Die genannten Personen und deren Erben zahlen keinen Ehrschatz; ebenso ist bei Wechsel des Hofbesitzers kein Ehrschatz zu entrichten. Wenn aber die Hofsassen ihr Recht an der Hofstatt und den darauf errichteten Baulichkeiten verkaufen wollen, so sollen sie zuerst dem Hofbesitzer ein Angebot machen. Will dieser nicht so viel geben wie andere Leute, so können sie es diesen verkaufen. Der Käufer gibt Ehrschatz; ebenso ist bei jeder künftigen Änderung der Hofsassen Ehrschatz zu entrichten. Jeder neue Hofsasse soll die gleichen Bedingungen erhalten. Wird die Hofstatt von den Hofherren verkauft, weggegeben oder sonst verändert, so soll der neue Besitzer den Hofsassen die obigen Bedingungen einhalten. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40960