[13. Jahrhundert]

dc.coverage.temporal1200-01-01P1299-12-31
dc.date.accessioned2023-11-01T10:12:34Z
dc.date.available2023-11-01T10:12:34Z
dc.date.created1225-01-01
dc.date.issued1225-01-01
dc.description.abstractHermann von Schönleiten, Dietrich von Weißenberg [wohl b. Ettendorf, Kärnten] und Otto von Merenberg [Kloster Merenberg, Radlje ob Dravi, Slowenien] beurkunden, daß sie eine Rechtsangelegenheit zwischen Albert von Scheuernberg und Konrad von Scheuernberg betreffs eines Hofes, der der Zechhof genannt wird, mit deren beiderseitigem Einverständnis entschieden haben. Konrad hat Albert diesen Hof übergeben und beeidet, daß er Albert mit dem Einverständ\nis seiner Schwester und seiner Erben als Besitzer bestätigt. Das gleiche gilt für eine Mühle bei Liebakke, zwei Lehen, zwei Hofstätten und einen Acker unterhalb rᷝdeſ weierſ.</i> Wenn Konrad diese Bestimmung nicht bis zum nächsten Weihnachtsfest einhält, so ist er meineidig geworden und schuldet Albert 100 Pfund. Hermann von Schönleiten und Dietrich von Weißenberg schwören, daß sie einen entsprechenden Pfandbetrag von 100 Pfund von allem, was Konrad von Scheuernberg besitzt, mit dessen Einverständnis Albert von Scheuernberg überantworten. Wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind, soll Konrad dieses Pfand wieder haben. Wenn Albert verstirbt, so soll man dieses hier gegebene Versprechen seiner Frau Mar\garete gegenüber leisten, und wenn diese nicht mehr lebt, Alberts Sohn Otto. Wenn Konrad von Scheuernberg allen hier getroffenen Vereinbarungen nachkommt, so soll Albert oder dessen Sohn Otto den Anteil an dem Hof in Scheuernberg sowie den Wald und die Hofstatt -- die bis an das Lehen des Fvͦters reicht, wo sie durch einen Graben abgegrenzt wird -- aufgeben. Beide, Konrad und Albert, sollen dann dieses Gut dem Landesherren wieder unterstellen. Wenn Albert oder sein Sohn Otto diesen Vertragsschluß auf irgendeine Weise behindern, so sind auch sie meineidig geworden. Sind sie jedoch nicht imstande, den hier getroffenen Vereinbarungen nachzukommen, so sollen beide Parteien den ihnen zustehenden Teil wiederbekommen. In diesem Fall hat jedoch Konrad von Scheuernberg seine 100 Pfund Pfandgeld, die er zuvor hinterlegt hat, verloren. --
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dc.identifierN 794 (3598 a)
dc.identifier.otherCW50816
dc.identifier.urihttps://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_794_(3598_a)
dc.publisherCAO
dc.rights.urihttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0
dc.title[13. Jahrhundert]
dc.typeImage
dspace.entity.typeUrkunde
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local.archivLili\enfeld StfA. (Uk. nach 1282, Herman v. Schonneleiten).
local.archiv.gnd1068491760
local.archiv.nameLilienfeld, Stiftsarchiv
local.date.ausstellungsdatum[13. Jahrhundert]
local.date.datierung01.01.1200 - 31.12.1299
local.description.editionhttps://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50816
local.geo.placeBruck an der Großglocknerstraße
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