1295 September 26

Zugangsnummer

N 728 (2241 a)

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Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1295 September 26
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Die Ritter Herr Johannes Brunwart von Auggen und Herr Jacob der Sermizer von Neuen\burg [Baden] tun kunt, daß sie zugegen waren, als die Vorsteherin (rᷝmeiſtrin</i>) des Benediktinerinnenklosters von Sitzenkirch [Baden], Frau Elsibêt, und die Schwestern Margrede von Lupfenstein und Lugart von Urberg in Vertretung des Konvents sich an vier Schiedsleute wandten wegen eines Anspruches, den Frau Hedewig von Lidringen [Leidringen b. Balingen, Baden] gegenüber dem Klosterkonvent erhoben hatte. Dieser Anspruch der Frau Hedewig betraf ein Gut, das der verstorbene Rudolf der Pfister dem Kloster aufgab und von ihm wiederum für einen Schilling Jahreszins auf Lebenszeit zurückerhalten hatte; nach seinem Tode sollte das Gut frei sein. Die Frauen von Sitzenkirch übertrugen ihre Sache den beiden Ausstellern als Schiedsrichtern, Frau Hedewig von Lidringen ihrerseits benannte Herrn Bertold den Sermzer von Neuenburg und Herrn Gerung den Slehten. Was diese Vier für Recht erachteten, damit wollte man sich auf beiden Seiten zufrieden geben. Die Schiedsleute entschieden mit Mehrheit von drei Stimmen: Wenn die Frauen von Sitzenkirch durch das Zeugnis unbescholtener Leute, die kein eigenes Interesse an dem Gut hätten, den Nachweis erbringen können, daß Rudolf der Pfister in der Kirche von Sitzenkirch im vollen Besitz seiner Kräfte (rᷝdo er ez wol gitvͦn mohte</i>) dem Kloster das Gut gab und gegen einen jährlichen Zins von einem Schilling zurückerhielt, und wenn die Klosterfrauen dabei anwesend waren und das beweisen können, dann solle das die Sache zugunsten der Klosterfrauen entscheiden. Die Frauen erbringen den Beweis auf der Stelle. -- Bd. V, S. 525 Z. 19 l. rᷝvon Vrberg</i> statt rᷝVrberg.</i> --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50750