1293 Januar 27

Zugangsnummer

N 564 (1683 a)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1293 Januar 27
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Rudolf der ältere Müllner, Ritter und Bürger von Zürich, beurkundet, daß er sich selbst dem Propst und den Chorherren von Zürich als Schuldner gesetzt hat für das Korn, das sein Schwager Gottfried von Hünenberg ihnen zu Cham weggenommen hat. Die Schuld beträgt 16 Mark Silber Züricher Gewichts und ist mit Ablauf der kommenden Osterwoche fällig. Rudolf hat dafür fünf (Bd. V S. 407 Z. 37 f.) genannte Bürgen gestellt. Wenn Rudolf das Silber zu dem genannten Termin nicht zahlt, werden er und die Bürgen nach erfolgter Mahnung in Zürich Einlager halten, bis das Silber gezahlt ist. Ist zur Zeit der Anmahnung Rudolf oder einer der Bürgen wegen einer anderen Geiselschaft, wegen Krankheit oder anderer Behinderungen unfähig, seine Verpflichtung als Bürge zu erfüllen, wird er einen Ersatzmann stellen, bis er selber Einlager halten kann. Stirbt ein Bürge vor der Zahlung des Silbers, wird Rudolf binnen 14 Tagen nach erfolgter Mahnung einen gleichwertigen Bürgen als Ersatz stellen, oder er und die Bürgen werden sich ins Einlager begeben, bis der Ersatzmann gestellt ist. -- (Die zerstörten Stellen sind auf Grund zahlreicher entsprechender Einlagerbestimmungen dem Sinn nach sicher zu ergänzen). --
Literatur
ZU. 12, 138 f. Nr. 2230 a.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50582