Ausstellungsdatum
1288 April 1 und 4
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Siegfried von Runkel bekundet, daß Graf Adolf von Nassau zwischen ihm und seinen Nachkommen einerseits und Siegfrieds Verwandten (rᷝneuen</i>), Heinrich von Westerburg, dessen Brüdern und Verwandten andererseits mit dem Beistand des Herrn von Merenberg, Herrn Friedrichs des Walpoden und Herrn Einolfs von Mielen eine Sühne vermittelt hat. Siegfried behält Runkel mit dem rᷝgebucke</i> [ineinander geflochtenes Gebüsch zur Bezeichnung der Waldgrenzen, Lexer Bd. I, 763] des Haines, mit dem Tal, mit Mühlen, Burgfrieden, Gärten und allem, was darin eingefriedet ist bis rᷝoffe die Loene.</i> Heinrich erhält dagegen Schadeck und Westerburg mit Mühlen, Tal und Gärten entlang dem Verlauf des alten Grabens, der zum langen Weiher geht, und mit dem alten Weiher und mit dem ganzen Burgfrieden, so wie die Teilung erfolgte. Zwischen dem Anteil Siegfrieds und dessen Erben und dem Heinrichs, dessen Brüdern und deren Erben soll keiner der Partner befestigte Anlagen (rᷝbuͦrchlichen bu</i>) dem anderen näher errichten, als sie gegenwärtig bestehen. Siegfried beschwört, die Sühne einzuhalten und verzichtet für sich und seine Nachkommen auf Westerburg und Schadeck mit allem Zubehör. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50377