Ausstellungsdatum
1297 November 18.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Ritter Walther von Liela beurkundet, daß er durch Gott, durch die Jungfrau Maria, zur Ehre Johannes des Täufers und um seines und seiner Vorfahren Seelenheils willen sein rechtmäßiges und freies Eigen in dem Dorf und Gebiet Ermensee, genannt der rᷝLucker gvͦt,</i> das 6 Stücke einbringt, mit allem Recht und Ertrag dem Johanniterhaus Hohenrain gegeben hat. Dieser Besitz hatte dem Hause bereits früher einmal gehört. Er hat in die Hand der Brüder auf alles Verfügungsrecht über den Besitz und auf alle Ansprache verzichtet. Seitdem haben ihm die Brüder freiwillig dieses Gut, sowie ein zweites, daß ein Teil rᷝ(geteilid)</i> des [Gesamt-]Gutes war und ebenfalls der rᷝLucker gvͦt</i> heißt, welches von Leutold von Lucken im Auftrage der Brüder bewirtschaftet war und 6 Stücke einbringt, als rechtmäßiges Leibgedinge verliehen. Er soll zu seinen Lebzeiten beide Besitzungen nutzen, bewirtschaften und in Ordnung halten. Von den Gütern soll er dem Hause als Rekognitionszins jährlich zum Andreastag [30. November] 1 Mutt Kerne entrichten. Nach seinem Tode fallen die Güter ohne Einspruchsmöglichkeit dem Hause wieder zu. Wenn er aber dem Hause 13 Stücke Gülten im Tal zu Richensee oder 26 Mark lötigen Silbers gibt, so sind ihm die Güter frei. --
Literatur
Boesch, Hohenrain S. 47 f.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40293