1288 Mai 28

Zugangsnummer

N 371 (1024 a)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Beselich
Ausstellungsdatum
1288 Mai 28
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Abt Konrad und der Konvent von Pfäffers [Kt. St. Gallen] beurkunden, daß sie nach gemeinsamem Ratschluß freiwillig ihrem Freund, Herren und Vogt, Herrn Heinrich von Wildenberg, und seinen rechtmäßigen Erben zum Nutzen ihres Gotteshauses (rᷝdur frideſamie vn̄ beſſerunge willen</i>) im Austausch gegen eine [Bd. 5 S. 278 Z. 7 f.] der Lage nach beschriebene Mühle 9 Schillinge Korngülte gegeben haben, die von dem Zehnten des Gotteshauses in Vilters [Kt. St. Gallen] an Heinrich und seine Erben zu entrichten sind. Von der Übertragung ist jedoch das Recht der Besetzung und Entsetzung des Hofes ausgenommen. Heinrich von Wildenberg hat die Mühle für die 9 Schillinge Korngülte dem Abt und dem Konvent von Pfäffers zu freiem Eigen überlassen, er und seine Erben haben künftig keine Ansprüche mehr daran. Was an den 9 Schillingen aus dem Zehnten von Vilters fehlt, sollen Abt und Konvent Herrn Heinrich und seinen Erben aus dem Zehnten zu Wangs [Kt. St. Gallen] ergänzen. Weiter ist abgemacht, daß weder Herr Heinrich noch seine Erben und seine Eigenleute künftig eine Mühle an dem Wasser, das durch Ragaz fließt, anlegen dürfen. Sie selbst dürfen nur in der Mühle des Gotteshauses in Ragaz mahlen und dürfen niemand zwingen, es woanders zu tun. Zur Bestätigung der Abmachung wurden zwei gleiche Urkunden ausgefertigt, eine für Abt und Konvent von Pfäffers, eine für Heinrich und seine Erben. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50384