Geographischer Ort
Hersbruck

Lade...
Bild des Ortes
GND-ID

Lokale Archive:

An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

Gerade angezeigt 1 - 5 von 5
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1299 Januar 21.
    (CAO, 1324-01-21)
    Heimrich von Pollham beurkundet, daß er nach Rat und Schiedsspruch Eberharts von Wallsee, Landrichters ob der Enns, sich mit Abt Friedrich von Kremsmünster wegen allen Streites, wegen allen Schadens, der dem Kloster von ihm und seinen Dienern zugefügt worden ist, und wegen aller sonstigen Angelegenheiten vollständig verglichen hat. Heimrich hat dem Kloster alles Gut aufgegeben, das diesem rechtmäßig gehört und das er durch Kauf oder auf andere Weise an sich gebracht hat, gleichgültig, wo es liegt. Er verzichtet auf alle Ansprüche auf dieses Gut. Heimrich ist von der früher eingegangenen Verpflichtung, dem Abt 3 Pfund Gülte zu geben, und von allen Ansprüchen des Abtes an ihn frei. Dasselbe gilt für den Schaden, den Abt und Kloster von ihm und seinen Dienern erlitten haben. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 3190. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1299 Januar 22.
    (CAO, 1324-01-22)
    Heimrich von Pollham beurkundet, daß zwischen ihm einerseits und Abt Christian und dem Kloster Lambach anderseits wegen des Gutes in der Grünau ein Streit bestanden hat. Dieses Gut hatte er durch Kauf an sich gebracht und den darauf ansässigen Leuten ihr Recht abgekauft. Dieser Streit und alles, was sich an Schädigungen des Klosters durch ihn und seine Diener oder sonst daraus ergeben hat, sind nach Rat und Schiedsspruch Ulrichs von Kappellen und Eberharts von Wallsee, Landrichters ob der Enns, vollständig beigelegt. Heimrich hat Abt Christian und dem Kloster Lambach allen Besitz in der Grünau aufgegeben, der künftig mit allem Recht und ohne Streit dem Kloster gehören soll. Er verzichtet für sich und seine Erben auf jede Ansprache auf das Gut, denn er hat eingesehen und ist von seinen rᷝvriunden, den Schiedsleuten, darüber belehrt worden, daß er das Gut zu Unrecht und gegen sein Gewissen und Seelenheil besessen hat. Zugleich wird damit der Schaden vergütet, den er dem Abt zugefügt hat und den der Abt ihm und seinen Dienern verziehen hat. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 3189. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1299 Januar 21.
    (CAO, 1324-01-21)
    Reichger der Ahamer beurkundet, daß er seinen Eigenhof zu Mangern mit allem Zubehör und mit einem darauf ansässigen Eigenmann, dessen Ehefrau und Kindern für sein und seiner Vorfahren Seelenheil mit Einverständnis seiner Herren, der Herzöge Otto [III.] und Stephan [I.] von Bayern, mit der Hand des Grafen Albrecht von Hals, der für das Gut rechtmäßiger rᷝsalman ist, und in Anwesenheit Ludwigs des Grans, dem Frauenkloster Seligenthal bei Landshut nach seinem Tode gestiftet hat. Davon soll den Frauen im Siechenhaus nach Anweisung der gegenwärtigen bzw. künftigen Äbtissin und Siechenmeisterin die Pfründe erhöht werden. Daher sollen die Frauen im Siechenhaus vom Kloster all das [weiter] erhalten, was sie bisher gehabt und bekommen haben. Davon soll ihnen wegen der Stiftung des Hofes nichts abgezogen werden, vielmehr soll ihre Pfründe dadurch verbessert werden. Wenn dies nicht eingehalten wird, so soll der Hof frei sein und dem Kloster nicht verbleiben. Reichger hat seiner Herrin Agnes, der Schwester der Bayernherzöge, den Hof anvertraut rᷝ(enpfolhen); sie soll selbst oder durch einen Beauftragten rᷝschermærinne der Stiftung sein. -- Aus der herzogl. Kanzlei, Hand F (Schnurrer). Nach Schnurrer von gleicher Hand wie Corpus Nr. 1817, 2087, 2219, 2237, 2404, 2500, 2818, 2819, 2820. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1299 Januar 18.
    (CAO, 1324-01-18)
    Konrad, Meister des Katharinenspitals zu Regensburg, und der Konvent beurkunden, daß Herr Otte von Krondorf für sein und seiner Vorfahren Seelenheil dem Spital 2 Höfe zu rᷝGerœvt und 1 Hof zu Hartham, deren Einkünfte genau aufgezählt werden, gestiftet hat. Nach Ottes Tod soll das Spital alljährlich an seinem Todestag seine, seiner Ehefrau Wilbirg, seines Vaters Konrad, seiner Mutter Matze und seines Bruders Hiltwein Jahrzeit mit Vigilie und Seelenmesse begehen. An diesem Tag soll jeder Priester des Spitals 6 Pfennige, jeder Schüler 3 Pfennige, jeder Sieche und jeder Spitalsbruder 2 Fleischgerichte, 1 rᷝtrinchen [Getränkemaß, vgl. Lexer 2, 1515] Wein und 1 Pfennigsemmel und die Köche 12 Pfennige erhalten. Wenn sie künftig in einem Jahr diese Verpflichtungen versäumen, so soll der Hof zu Hartham den Siechen von St. Lazarus auf der Steingrub zufallen. -- Vgl. Corpus Nr. 3232. -- München HpSA. (Rst. Regensburg, Fasc. 1015 [St. Catharina Spital Fasc. 3]) -- Reg.: Reg. Boic. 4, 682.
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1299 Januar 19.
    (CAO, 1324-01-19)
    Es wird beurkundet, daß Heinrich von Endfeld und seine Ehefrau Mechthild dem Kapitel von Rheinfelden 3 Schillinge Gülte auf einer Schmiede hinter dem Haus des Johannes von Alpfen, die sie vorher vom Stift als Zinsbesitz hatten, für 2 Pfund Pfennige ortsüblicher [Währung], deren Erhalt bestätigt wird, verkauft haben. Die Aussteller und das Kapitel bitten den Schultheißen und den Rat von Rheinfelden, die Urkunde zu besiegeln, was geschehen ist und worüber Schultheiß Konrad der Spiser und der namentlich genannte Rat eine entsprechende Erklärung abgeben. -- Zu berichtigen Bd. 4 S. 377 Z. 14: Zu rᷝsechſ gehört die Anmerkung 2 (nicht 1). --