Geographischer Ort Raabs an der Thaya
Raabs an der Thaya
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Urkunde 1288 März 24(CAO, 1313-03-24)Konrad von Thaya, Konrad von Breitenfeld, Dietrich von Kalenberg und Pilgrim der Chrigler, Schiedsleute zwischen Frau Jeute der rᷝSmerberin, Witwe Herrn Ruedleins des rᷝHvenreres, und ihrer Stieftochter Frau Wendel, bekunden, daß seitens Frau Wendel gegenüber ihrer Stiefmutter Anspruch auf das Erbgut ihres Vaters erhoben worden war. Der Streit wurde den genannten Schiedsleuten von beiden Parteien übertragen und ausgemacht, daß derjenige Partner, der dem Spruch der Schiedsleute widerspräche oder künftig jemals Tadel dagegen erhöbe rᷝ(geevert), dem Stadtrichter und den Schiedsleuten je 30 Pfund Pfennige zahlen sollte. Die Schiedsleute entschieden alsbald, daß Frau Jeute ihrer Stieftochter, Frau Wendel, für alle ihre Ansprüche auf das Gut ihres verstorbenen Vaters 30 Pfund Wiener Pfennige zahlen und danach von ihr und ihren Kindern unbelästigt bleiben solle und über das Gut frei verfügen könne. Das Gut wird [Bd. 5 S. 273 Z. 11-15] näher beschrieben. Die Schiedsleute bestätigen mit dieser Urkunde Frau Jeute, daß sie die 30 Pfund bezahlt hat. --