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Urkunde 1298 September 19.(CAO, 1323-09-19)Ekbrecht von Haidau beurkundet, daß Marquard von Tachingen ein kleines Wiesenstück rᷝ(chlaeines wiſelin), das er von ihm als Lehen hat und das in der dem Spital von Regensburg gehörenden Wiese zu rᷝaehaym [Amhof] liegt, an das Katharinenspital zu Regensburg für 9 Schillinge Regensburger Pfennige verkauft hat. Marquard hat Ekbrecht das Wiesenstück aufgegeben und vor angesehenen Leuten darauf verzichtet. Jetzt übereignet Ekbrecht um seines Seelenheils willen dem Spital das Wiesenstück. Weder er, noch einer seiner Erben, noch Marquard oder dessen Erben sollen künftig daran Ansprüche haben oder gewinnen. --Urkunde 1298 September 11.(CAO, 1323-09-11)Engelmar von Massenhausen beurkundet, daß er dem Kloster Niederschönenfeld sein Eigentum rᷝdazze den hoven zeder oͤde [bei den Ödhöfen?] als Eigen verkauft hat. Er wird dafür entsprechend dem Eigentumsrecht 10 Jahre und 1 Tag rᷝgewere des Kloster sein und hat nach dem Landesrecht als [eventuellen] Ersatz rᷝ(erſtatvnge) eine Hufe zu rᷝtvlingen [Baierdilling] gesetzt, die der rᷝrvͤzze bewirtschaftet. -- Vgl. Corpus Nr. 3072; von gleicher Hand wie Corpus Nr. 3072. --Urkunde 1298 September 26.(CAO, 1323-09-26)Margarete, Witwe des Nikolaus von Baldingen, beurkundet, daß sie wohlüberlegt durch Gott und für ihr und ihrer Vorfahren Seelenheil den Klosterherren von Tennenbach ihr Haus zu Freiburg, in dem sie wohnt, und ihren Hof zu Uffhausen mit allem Zubehör im bisherigen Rechtszustand gegeben hat, ferner im gleichen Recht 1 Rebstück im Bann von Uffhausen, genannt der rᷝsteinler. Sie verzichtet auf alle Rechtsmittel, mit denen sie oder einer ihrer Erben die Klosterherren an dem Besitz beeinträchtigen könnten. -- Vgl. Corpus Nr. 659. --Urkunde 1298 September 8.(CAO, 1323-09-08)Otto von Wald beurkundet, daß er dem Kloster Raitenhaslach sein Eigentumsrecht an dem halben Wald im Bruntal gegeben hat. Diesen hatte Heinrich von Hub von ihm zu Lehen; er hatte ihn früher [zwischen der Belehnung durch Otto und dem Ausstellungstag dieser Urkunde] mit allem Recht, das er daran hatte, dem Kloster als Seelgerät gestiftet. Jetzt verzichtet auch Otto auf sein Eigentumsrecht an dem halben Wald. -- Ergänzung der unlesbaren Stellen nach den Urkk. Raitenhaslach: Bd. 4 S. 315 Z. 2: rᷝvon; Z. 3: rᷝze. --Urkunde 1298 September 8.(CAO, 1323-09-08)Marschall Siegfried von Oberndorf beurkundet, daß er Zeuge und zugegen war, als Rudolf der frühere rᷝ(alt) Richter von Rain dem Kloster Niederschönenfeld seinen Hof zu rᷝtvlingen [Baierdilling] mit Zubehör als Eigentum verkauft hat. 10 Jahre danach, oder später, war Siegfried wiederum zugegen, als alle Kinder Rudolfs [auf den Hof] verzichteten und sich damit aller ihrer Ansprüche daran begeben haben. -- Vgl. Corpus Nr. 3073; von gleicher Hand wie Corpus Nr. 3073. --Urkunde 1298 September 12.(CAO, 1323-09-12)Ott von Köfering beurkundet, daß er den Hof zu Weilenkirchen, sein Lehen vom Hochstift Salzburg, an Erzbischof Konrad [IV.] und an das Hochstift mit allen zu dem Hof gehörenden Rechten aufgegeben hat. Der Erzbischof hat versprochen, ihm den Hof nach dem Entscheid von je zwei Schiedsleuten zu ersetzen, von denen Propst Johann von Berchtesgaden, Vitztum zu Salzburg, und Konrad von Kuchel vom Erzbischof und Kun der Teisinger und Gebhart der Trauner von Ott bestellt sind. Bei Uneinigkeit soll Dompropst Friedrich von Salzburg Übermann sein. Ott hat sich verpflichtet, den Entscheid anzuerkennen. Er bestätigt, daß er als Ersatz von dem Erzbischof bereits 7 Pfund Regensburger Pfennige erhalten hat, außerdem 10 Pfund, die der Erzbischof dem Vitztum für ihn jetzt angewiesen hat. Ferner verspricht er, daß er dem Erzbischof und dem Hochstift noch das Einverständnis seiner Ehefrau Gerhild und seines Bruders Sighart zu der Aufgabe des Hofes verschaffen wird. Er verspricht, sein Siegel der Urkunde später anzufügen [was auch geschehen ist]. --Urkunde 1298 September 8.(CAO, 1323-09-08)Heinrich von Singham beurkundet, daß er mit Zustimmung und Hand seiner Ehefrau Berchte sein Eigen zu Eich mit allem Zubehör dem Kloster Fürstenzell als Eigentum für 32 Pfund Passauer verkauft hat. Er verspricht, entsprechend dem Landesrecht Jahr und Tag für das Eigen rᷝgwer und rᷝſchermer des Klosters zu sein. Das Gut soll an Abgaben jährlich 30 Metzen Korn, 10 Metzen Weizen, 1 Metze Mohn, 12 Käse, 100 Eier und 6 Hühner einbringen. Was an diesen Einkünften bis zur nächsten Fälligkeit fehlt, das dürfen Abt und Kloster aus Heinrichs Hof zu Au entnehmen. Heinrich soll den Ersatz nach dem Gutachten von 2 [Bd. 4 S. 315 Z. 21] genannten Männern oder, falls diese sterben, nach dem von anderen angesehenen Nachbarn rᷝ(vmbeſetzen) leisten. Für Verluste, die dem Kloster durch Heinrichs ungenügenden rechtlichen Schutz rᷝ(gewerſchaft, ſcherm) des Eigens entstehen, soll sich das Kloster ebenfalls an den Hof zu Au halten. --Urkunde 1298 September 8.(CAO, 1323-09-08)Sighart von Pettendorf, seine Ehefrau Margret und ihrer beider Söhne Gesigewol und Otte beurkunden, daß sie gemeinsam, wohlüberlegt und mit dem Rat ihrer Verwandten rᷝ(frivnde) von ihrem Eigentum zu Pettendorf 1½ Lehen und 4 Hofstätten mit allem bisherigen Nutz und Recht für 31 Pfund Wiener Pfennige, die sie auch erhalten haben, an Kalhoch von Ebersdorf, Kämmerer in Österreich, und dessen Erben verkauft haben. Die Käufer sind berechtigt, mit dem Besitz nach Gutdünken zu verfahren, ihn zu verkaufen, zu versetzen oder zu verschenken. Aus Sicherheitsgründen übernehmen die Aussteller gegenüber Kalhoch und seinen Erben für das verkaufte Gut entsprechend dem Eigentumsrecht und der Landesgewohnheit den rechtlichen Schutz. -- Bekannte Hand. --