Geographischer Ort
Tübingen

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    Eberhart PhaltzGraue von Tûwingen an Conuente; Goteſhus ze Denkendorf; Probſte - 1291 Januar 21.
    (CAO, 1316-01-21) Eberhart PhaltzGraue von Tûwingen
    Pfalzgraf Eberhart von Tübingen beurkundet, daß er auf den Rat seiner Freunde und besonders seines Oheims, des Grafen Albrecht von Hohenberg, um Gottes, seiner und seiner Ahnen Seele willen dem Propst, Konvent und Gotteshaus von Denkendorf im Konstanzer Bistum alle Güter und alle Rechte, die das Kloster gekauft, eingelöst oder sonst erworben hat und die Lehen Eberharts sind, dem Gotteshaus als freies Eigentum aufgegeben hat. -- Stuttgurt SA. Kl. Denkendorf B 4. -- WU. 4068.
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    Urkunde
    Tübingen, Pfalzgraf Hugo II. an Obermarchtal, Stift (Fond) - 1.5.1171
    (LBA, 04.07.1989) Tübingen, Pfalzgraf Hugo II.
  • Urkunde
    Marquart von Erolſhain an Apte; Samenvnge ze Rot - 1291 Januar 21.
    (CAO, 1316-01-21) Marquart von Erolſhain
    Marquart von Erolsheim beurkundet, daß er dem Abt und Konvent von Rot einen Hof in Oberoffingen, der Eigentum seiner Ahnen und seines Vaters war, für 19 Pfund Konstanzer Münze verkauft hat. Er hat dem Kloster 3 [vielleicht waren 4 beabsichtigt, worauf der freie Raum S. 584 Z. 28 zu deuten scheint] namentlich genannte Bürgen gestellt, die mit ihm durch 12 Jahre haften. Falls jemand Anspruch auf den Hof erhebt oder die Gülten durch Marquarts Schuld nicht eingehen, so wird er dem Kloster innerhalb eines Monats den Schaden vergüten. Tut er es nicht, so sollen sich 2 Bürgen auf Mahnung des Abtes nach Memmingen in rᷝgiſelſchefte begeben; werden auch dann die Bedingungen innerhalb eines Monats nicht erfüllt, so müssen sich alle Bürgen in Memmingen einfinden und dürfen nicht heraus, bis Marquart seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Wird der Hof dem Kloster durch Marquarts Schuld genommen und kann er ihn nicht rechtsgültig überschreiben, so wird er dem Kloster ein gleichwertiges Gut im Illergau unter denselben Bedingungen geben. --