Geographischer Ort Kapfing (Gemeinde Fügen)
Kapfing (Gemeinde Fügen)
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Urkunde 1299 Januar 4.(CAO, 1324-01-04)Heinrich von Schienen, Kirchherr zu Wollmatingen, Pfleger des Klosters Reichenau in Vertretung Bischof Heinrichs von Konstanz, beurkundet, daß die Streitigkeiten, die ihm der Kaplan Heinrich von Feldbach und die Äbtissin und der Konvent des Klosters Feldbach einerseits und Johannes der Schnepperer, Bürger zu Steckborn, anderseits wegen der Grenzfestlegung rᷝ(vmbe ainen vnderganch) in ihren aneinander grenzenden Weingärten zu Gaesingen vorgetragen hatten, auf seinen Rat hin an je 2 [Bd. 4 S. 372 Z. 13-14] namentlich genannte Männer übertragen wurden, die dem Aussteller mit Handschlag eine Schlichtung versprachen. Der Schiedsspruch wurde von beiden Parteien anerkannt: Johannes, dessen Ehefrau und dessen Söhne Klaus und Johannes tauschen den Weingarten des Kaplans und der Äbtissin in Gaesingen gegen einen anderen ihnen gehörenden Weingarten rᷝvffen ſchaitingen ein. Er gab diesen Weingarten an Kaplan und Äbtissin für die Nikolaus-Kapelle, wohin auch der Weingarten zu Gaesingen gehörte, mit den gleichen Rechten, die die Kapelle an dem Gaesinger Weingarten besessen hatte. Verpflichtungen rᷝ(ſwaſ dieneſteſ), die Johannes auf dem Schaitinger Weingarten besaß, sollen auf den eingetauschten Gaesinger übertragen werden, so daß die Kapelle den neuen Weingarten frei besitzen kann. Ansprüche, die dagegen geltend gemacht werden, sollen Johannes, seine Ehefrau und seine Kinder befriedigen. -- Druckfehler Bd. 4 S. 372 Z. 19: rᷝabtiſſenne. --Urkunde 1299 Januar 3.(CAO, 1324-01-03)Meinhart von Kaltenbach beurkundet, daß er den Hof zu Oberkaltenbach im Zillertal, den er vom Hochstift Salzburg zu Lehen hatte und auf dem er seiner Ehefrau Mechthild ihre Morgengabe angewiesen hatte, mit allen dazugehörigen Rechten mit Zustimmung seiner Ehefrau an Erzbischof Konrad [IV.] von Salzburg aufgegeben und gemeinsam mit seiner Ehefrau auf alle Rechte, die sie an dem Hof besitzen könnten, verzichtet hat. Mechthild hat den Hof und die Morgengabe, die sie darauf beanspruchte, an Wernher, Pfarrer zu Zell, und an Sibot, Propst im Zillertal, als Vertretern des Erzbischofs aufgegeben. Das Ehepaar erklärt sich mit allem einverstanden, was der Erzbischof mit dem Hof künftig tut. --Urkunde 1299 Januar 5.(CAO, 1324-01-05)Otte der Weidner von Zaingrub beurkundet, daß er mit der Hand seiner Ehefrau Elisabeth und der seiner Kinder Ottein, Friedrich und Ortrun und mit Zustimmung aller seiner Erben in dem Dorf Burgstall ½ Lehen, das sein Eigentum war und mit dem er nach Belieben verfahren konnte, mit allem seinem bisherigen Recht für 7 Pfund Pfennige an das Kloster Altenburg verkauft hat. Er, seine Ehefrau und seine Kinder versprechen, nach dem Landes- und Eigentumsrecht für das halbe Lehen 31 Jahre und 1 Tag rᷝſherm und rᷝgwern zu sein. Sie werden dafür eintreten, wo es notwendig ist, und haben sich gegenüber Abt Seifrid von Altenburg und gegenüber seinem Konvent dazu verpflichtet. Sollten seine Kinder entgegen ihrem Versprechen den Verkauf vergessen, so haben Otte und seine Ehefrau dem Kloster 2 [Bd. 4 S. 373 Z. 9 - 10] namentlich genannte Bürgen gestellt, die mit ihnen gemeinsam die Verpflichtung gegenüber dem Kloster übernommen haben, gemeinsam mit den Eheleuten das halbe Lehen [so lange] zu schützen, bis die Kinder erwachsen sind und ihr Versprechen rechtsgültig ist. Für Schädigungen kann sich das Kloster an die Bürgen und an die Eheleute halten. --