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Waldkirch

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    Urkunde
    1281.
    (CAO, 1306-01-01)
    Gleichzeitiges Aktenstück: Rectoseite: Zusammenstellung der Forderungen Albers von Walchen an seinen jüngeren Bruder Otto von Walchen. Veroseite: Zusammenstellung der Forderungen Ottos von Walchen an seinen Bruder Alber von Walchen, wie sie der Erzbischof von Salzburg, Friedrich von Walchen nach kirchlicher Sitte aufzeichnen ließ. --
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    Urkunde
    1281 Januar 9.
    (CAO, 1306-01-09)
    Es wird zu wissen getan, daß zur Bereinigung der Ansprüche des Herren Ludwig von Staufen an die Bürger von Freiburg i. Br. ein aus vier mit Namen genannten Männern zusammengesetztes Schiedsgericht eingesetzt ist, das am 9. II. 1281 in Breisach oder Burkheim zusammengetreten und bis zum 16. II. 1281 Recht sprechen soll. Der mit Mehrheit gefällte Schiedsspruch soll verbindlich sein. Wird Einigkeit bei den Schiedsmännern nicht erzielt, so soll Hugo von Volkheim der Alte, als Obmann, innerhalb dreier Wochen ein rechtsverbindliches Urteil fällen. Wird Herrn Ludwig von Staufen eine Entschädigung zugebilligt, so sollen die Freiburger Bürger diese bis zur ausgehenden Osterwoche (13. bis 19. IV.) 1281 aushändigen. Damit ist schon jetzt die Angelegenheit bereinigt. Herr Ludwig von Staufen verpflichtet sich, rᷝumbe diſe getat den Freiburgern kein Leid mehr anzutun und auch Niemand anderem gegen sie zu helfen und zu raten, weder mit Worten noch mit Werken noch auf sonst irgendwelche Art. --