Geographischer Ort
Kloster Speinshart

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    1299 Januar 5.
    (CAO, 1324-01-05)
    Gegenurkunde zu Corpus Nr. 3178, ausgestellt von Propst Konrad und dem Konvent des Klosters Speinshart. --
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    Urkunde
    1299 Januar 6.
    (CAO, 1324-01-06)
    Garheinzel, Spitalsmeister zu Passau, beurkundet, daß er mit Zustimmung des Herrn H[einrich] von Radeck ein Gut rᷝin dem Gravͤtte an U[lrich] und an K[onrad] überlassen hat. Sie sollen den Spitalsinsassen in den ersten 3 Jahren zur Sonnenwende 18 Käse abliefern und im 4. Jahr 30 Pfennige. Im 5. Jahr soll das Gut rᷝPavlich ligen [richtig bewirtschaftet sein], und die Nachbarn sollen die endgültige Abgabe rᷝ(ein ewigen dinſt) auf Treu und Glauben festlegen. Das Gut ist [fortan] Zinslehen der beiden und ihrer Kinder. --
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    Urkunde
    1299 Januar 16.
    (CAO, 1324-01-16)
    Heinrich von Bergheim und seine Ehefrau Bercht beurkunden, daß sie durch Gott und auf die Bitte des Konrads von Teufenbach hin, der ihnen dafür bezahlt hat, Konrads Ehefrau Bercht und alle ihre jetzigen und künftigen Kinder, Söhne wie Töchter, aus dem Bergheimischen Eigentum entlassen und an Dompropst Friedrich und das Kapitel von Salzburg als Eigentum aufgegeben haben. Dompropst und Kapitel dürfen sie wie ihre Eigenleute behandeln. --
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    Urkunde
    1299 Januar 7.
    (CAO, 1324-01-07)
    Eisentraut von Mödering, Witwe Rüdigers des Genssteigen, und ihre Kinder Niklau und Wulfing beurkunden, daß sie ihre Vogtei auf dem Gute des Propstes von Gurk zu Rapsal aus freien Stücken an Propst Hertnid und das Domkapitel von Gurk für 3 Mark Pfennige der Währung von Aquileja verkauft und ihm die Vogtei mit allem ihren bisherigen Recht aufgegeben haben. Sie versprechen Propst Hertnid und dem Kapitel, die Vogtei entsprechend dem Recht zu rᷝſchermen. -- Zum Namen des Ausstellers: Die MDC. geben den Namen mit Sysentrort an. Wilhelm las rᷝEyſentrovt. Wir haben an dieser Lesung festgehalten. --
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    Urkunde
    1299 Januar 16.
    (CAO, 1324-01-16)
    Es wird beurkundet, daß Wernher Müntschi, Bürger von Rheinfelden, insgesamt 8½ [Bd. 4 S. 376 Z. 4-7] der Lage nach beschriebene Jucharten Acker an die Rheinfelder Bürger Hermann von Bellikon und Johannes Watsack für 17 Pfund ortsüblicher Pfennige verkauft haben, deren Erhalt bestätigt wird. Wernher hat den Käufern das genannte Gut mit allem bisherigen Recht mit der Hand seiner Ehefrau Agnes und seiner Kinder Agnes, Wernher und Adelheid vor Schultheiß und Rat von Rheinfelden aufgegeben. Sie verzichten auf alles Recht, das sie oder ihre Erben an dem Gut mit geistlichen, weltlichen oder sonstigen Rechtsmitteln erlangen könnten; besonders aber verzichten sie in die Hand Hermanns, Johannes' und ihrer Erben auf alles Recht, mit dem der Verkauf ungültig gemacht werden könnte. Wernher und Agnes werden für das Gut gegenüber den Käufern und deren Erben überall dort rᷝrechte wern sein, wo die rᷝwerſchaft benötigt wird. Agnes und die Kinder versichern, daß alles mit ihrem Einverständnis geschehen ist. --
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    Urkunde
    1299 Januar 13.
    (CAO, 1324-01-13)
    Der Dompropst und Erzpriester Friedrich, der Dechant Eberhart und das Kapitel von Salzburg beurkunden, daß sie Rüdiger von Ruhpolding und seine Ehefrau Alheid wegen des Hofes des Kapitels zu Witzmoning, den diese dem Kapitel viele Jahre vorenthalten hatten, mit geistlicher Gerichtsbarkeit vor dem päpstlichen Richter so energisch und so lange angesprochen haben, bis diese auf die Klage des Kapitels hin und aus eigener Überzeugung zur Einsicht gekommen sind. Sie erklärten öffentlich, daß der Hof rechtmäßiges Eigen des Kapitels ist und verzichteten auf alle Rechte, die sie daran besitzen könnten. Dafür hat das Kapitel aus Gefälligkeit den Eheleuten den Hof als Leibgedinge für ihre Lebzeit gegen einen jährlichen Rekognitionszins von 12 Pfennigen verliehen. Auch soll Rüdiger alljährlich zum Verhandlungstag rᷝ(taidinch) des Kellners des Kapitels mit seinem Ehrschatz rᷝ(êrvng) von einem Huhn erscheinen. Nach ihrem Tode soll der Hof mit allem Recht und ohne Einspruchsmöglichkeit wieder dem Kapitel zufallen. Müssen die Eheleute aus einer Notlage das Leibgedinge veräußern, so sollen sie und das Kapitel je 2 Männer bestellen, deren Entscheidung [in bezug auf die Entschädigung] das Kapitel ohne Widerspruch erfüllen wird. Rüdiger hat ferner erklärt, daß zu dem Hof nicht mehr Vogtrecht gehört als 7 Metzen Hafer Trostberger Maßes und 1 Lamm im Werte von 12 Pfennigen. --